Kostenerstattung und Förderung im BFD und FSJ

Träger bzw. Einsatzstellen erhalten für die von ihnen bereit gestellten und besetzten Plätze im BFD und FSJ bzw. FÖJ eine Förderung bzw. Kostenerstattung durch den Bund. Im Bereich des FSJ und FÖJ gibt es zusätzlich eine Förderung durch die jeweiligen Bundesländer. Nachfolgend wird die Förderung durch den Bund dargestellt.

FSJ, FÖJ, BFD: Kostenerstattung für pädagogische Begleitung

Der Bund fördert die pädagogische Begleitung sowohl im BFD als auch beim FSJ und FÖJ mit einer monatlichen Pauschale von 200,- Euro für jeden Freiwilligen. Für den Bund handelt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Diese Förderungspauschale wird vom Grundsatz her an die jeweilige Einsatzstelle gezahlt. In der Praxis sind die Einsatzstellen daran jedoch nur ausnahmsweise beteiligt. Für sie nehmen die Zentralstellen die Förderleistung des Bundes in Empfang. Dafür stellen sie dann die pädagogische Begleitung sicher.

Im Bundesfreiwilligendienst (nicht im FSJ /FÖJ, da dort die Förderung Ländersache ist) erfolgt zudem durch den Bund eine Erstattung der Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung. Für kindergeldberechtigte Freiwillige, also jene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,   bis zu einer Obergrenze von 250,- Euro pro Monat, für ältere Freiwillige bis zu einer Obergrenze von 350,- Euro.
Die Förderung des FSJ bzw. FÖJ hinsichtlich Taschengeld und Sozialversicherung ist Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Die pädagogische Begleitung besonders benachteiligter Freiwilliger wird sowohl im BFD als auch beim FSJ oder FÖJ mit bis zu weiteren 100,- Euro monatlich gefördert. Die besondere Benachteiligung muss im Einzelfall nachgewiesen werden.

BFD: Kostenerstattung für Taschengeld und Sozialversicherung

Im BFD erstattet der Bund den Einsatzstellen die Kosten für das Taschengeld und die Sozialversicherung, und zwar ab dem 1. Juli 2011, dem Startzeitpunkt des Bundesfreiwilligendienstes. Für kindergeldberechtigte Freiwillige, also junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden 250 Euro erstattet, für Freiwillige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, 350 Euro. Das sind Obergrenzen. Die Kosten müssen allerdings nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Es muss dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben allerdings vor Aufnahme der Freiwilligentätigkeit ein entsprechender BFD-Vertrag vorgelegt werden, aus dem die Kosten hervorgehen.
Keine Kostenübernahme durch den Bund ist für Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Dienstkleidung vorgesehen.  Das gleiche gilt für Sachersatzleistungen, also Essensgeld oder Unterkunftsabgeltung. Diese Kosten muss die Einsatzstelle immer selbst tragen.
Allerdings sind die Kosten der Sozialversicherung, die auf die Sachleistungen entfallen, wiederum erstattungsfähig. (Auch Sachleistungen sind sozialversicherungspflichtig.) Es gilt natürlich immer die entsprechende Obergrenze von 250 bzw. 350 Euro.
Ältere Freiwillige können im BFD einen Teilzeitfreiwilligendienstleisten. Das Taschengeld ist im Verhältnis der reduzierten Tätigkeit zum Vollzeitdienst (zwingend) verringert. Die maximale Förderung von 350 Euro bleibt allerdings in vollem Umfang bestehen; sie wird nicht anteilig gekürzt.

22 Gedanken zu „Kostenerstattung und Förderung im BFD und FSJ“

  1. Ich habe mich für eine Stelle des BFD beworben, auch die Einsatzstelle war klar und genehmigt. Als ich bzw. die Einsatzstelle (SC 1919 Heudeber) jetzt die vertraglichen Regelungen bekamen, mußte die Einsatzstelle einen Rückzieher machen! Es war klar das die Einsatzstelle die Kosten vorfinanzieren muss und später vom Bund refinanziert wird. Doch jetzt steht in den Unterlagen das die Einsatzstelle (sprich der Verein) monatlich selbst 225,- Euro aufbringen muss!? Dieser Betrag ist vom Verein nicht zu tragen, das wäre im Jahr ca. ein Drittel des Gesamtetats!?
    Wo liegt hier der Fehler, eigentlich sind doch die Regelungen bzw. das Gesetz klar definiert!?
    Vorfinanzierung – Refinanzierung
    Ich würde mich über eine klärende Antwort sehr freuen
    Mit freundlichem Gruß

    R. Wiedenbach

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  2. Und wo bleibt die Antwort?? Immerhin ist die Frage (die meinen Verein auch brennend interessieren würde, da wir Einsatzstelle werden wollen) schon über einen Monat alt!
    A Schulte

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  3. Meine Tochter leistet seit dem 1.8.2011 ihren BFD in einem HH Krankenhaus ab. Bekommt dafür „nur“ 250 Euro. Warum gibt es kein Kindergeld?

    bei einem Treffen mit anderen BFD lern aus Schleswig Holstein erfuhr sie, dass diese sogar 500 Euro erhalten. warum ist das nicht einheitlich geregelt? wie früher der ZIVI-Sold?

    Warum kann der Gesetzesgeber dieses nicht einheitlich regeln??

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  4. moin-moin,wer kann mir auskunft geben,:ich suche jungen menschen,der stundenweise meinen behinderten sohn im haushalt unterstützt—keine pflege!in 24819 Todenbüttel,wie ist die finanzierung zu regeln,wer hat interesse,?freue mich über email .lg

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  5. Ich finde den BFD eigentlich gut, nur wird er sauschlecht bezahlt! Man kann keine Entlohnung einer festangestellten Hilfskraft erwarten, aber allem in den Bereichen Alten-/Krankenpflege und Sozialarbeit wird für diesen Hungerlohn ein Maximun an Leistung erwartet und nur zu oft werden junge Leute dort verheizt (als 100%-Pflegehilfskraft eingesetzt). 38,5 Std. für 330 Euro…. Sorry, aber da würde ich lieber HartzIV-Empfänger bleiben!

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  6. Hallo zusammen,
    kenne eure Sorgen bin selbst nach Unfall Jahre zuhause gewesen und jetzt mache ich den BFD, Jobcenter macht mir nur Probleme, Fahrkosten werden nicht anerkannt, immer wieder falsch Berechnungen. Finde es schön wieder mal etwas machen zu können und hilfe an Menschen zu leisten, komm auch mit den neuen 175,- € reglung klar.
    Nur Jobcenter hält sich sonst auch daran, wenn Sie etwas haben möchten, anders scheint es nicht so zu laufen.
    Ich gebe nicht auf und setz mein Recht durch und alles im Sinne des SGB

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  7. Hallo zusammen,
    hat es auf Eure Fragen eigentlich jemals eine Antwort gegeben und wenn ja, warum werden diese nicht veöffentlicht. Ich habe nämlich zum Teil die gleichen Fragen.

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  8. Tja, wo bleiben die Antworten?
    Vermutlich streng geheime Verschlusssache…
    Andererseits, ist ja eine Behörde. Und da sind fünf Monate wie ein Tag. Also Geduld, liebe Leute, wenn das Programm beendet ist, kommt sicher die erste Antwort…

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  9. Unser Verein (Musikschule) würde gern Einsatzstelle werden, aber es ist uns nicht klar, was uns das im Monat nun ganz genau kostet. Kann uns das mal jemand genau erklären? Sonst bekomme ich es bei unserem Vorstand nicht durch.

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  10. Eine Bekannte – 19 Jahre alt -von mir bekommt im FSJ 350.-€ für 38 1/2 Std. vergütet. Zusätzlich bekommt sie das Kindergeld von 180.-€. Sie muss sich eine Wohnung nehmen. da der Arbeitsplatz und Elternwohnsitz nicht zusammenliegen.
    Von den Vergütungenmuss sie Miete 280.-€ plus Nebenkosten 90.-€ zahlen.
    Für Verpflegung, Toilettenbedarf, Telefon etc. verbleiben 160.- € monatlich.
    Weitere Zuschüsse wurden ihr verweigert.
    Eine ungerechte Handhabe für FSJteilnehmer.

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    • Genau dieses Problem steht mir auch bevor. Es wird überall geschrieben, dass eine Wohnung durch die Einsatzstelle finanziert werden kann, jedoch nehmen diese dann logischerweise ortsansässige Bewerber. Das ist ungerecht für Leute, die aus kleineren Städten kommen, in denen es kaum eine Auswahl an Einsatstellen gibt.
      Gab es auf diese Beschwerde eine Antwort?

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  11. Man kann aber auch Pech haben !!
    Zum beginn meines BFD hätte ich mir nie vorstellen können, was da auf mich zukommt aber man lernt auch mit 67 Jahren als Rentner immer noch etwas dazu. Alles andere wird einem sozusagen weiß gemacht.Zuerst verlor ich meine Grundsicherung wegen Aufnahme einer Tätigkeit (Bufdi)mein Antrag auf Wohngeld wurde abgewiesen (Einkommen zu hoch) dann die Fahrkosten Übernahme abgelehnt (ich könne mir ein Voll Ticket leisten)Dann war da auch noch die GEZ die aus eigenständiger Arbeit nun den vollen Betrag haben wollte, die vorherige Grundsicherung fragte an, das ich meinen Umzug von vor 2 Jahren ratenweise abzahlen müsse. Zudem hätte ich wohl auch noch zufiel Grundsicherung erhalten. Man kann ja im BFD auch mal krank werden. Aber plötzlich der Arzt verfügt als Rentner kann ich sie nicht krank schreiben (mit 67 Jahren und Bundesfreiwilligendienst der ist doch Freiwillig ) Anschließend Klinikaufenthalt
    immer noch keine Krankschreibung ) nun aber die Wende Die Stadtverwaltung macht mobil sie sind krank ohne Krankenschein dann stellen wir das Taschengeld ein.
    Entweder sie kümmern sich um die Krankschreibung oder sie gehen wieder zur Grundsicherung (Aber ohne Beleg, das mein BFD beendet wäre). Was hätte ich nur gemacht wenn ich einen Herzinfarkt gehabt hätte, ich glaube ich wäre verstorben und keine Sau hätte sich darum gekümmert. Mein Energieanbieter konnte von meinem Konto nicht abbuchen ich glaube ich werde Ärger bekommen.

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  12. Wie ist es eigentlich mit der Kostenerstattung für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch oder zum Probe-arbeiten ?
    Habe inzwischen für meine Tochter knapp 200,- € dafür in den Sand gesetzt und das nur für eine Absage. Es kann doch nicht sein, dass man erst hunderte € ausgeben muss bis man eine FsJ, FöJ oder BfD-Stelle hat. Ich habe den Herren, bei dem sich meine Tochter beworben und vorgestellt hatte wegen Kostenerstattung oder Beteiligung mal angeschrieben aber keine Antwort erhalten. Vielleicht erfahre ich hier ja mehr und irgendjemand kann mir sagen an wen man sich da wenden kann.

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  13. Hallo
    ich frage mich ob mir meine Monatskarten für die Bahn von meinem Arbeitgeber während meines Fsj’s bezahlt werden oder mir wenigstens Kosten abgenommen werden.

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  14. Ist keine Behörde, sondern ein Verein, aber egal, Antworten wären trotzdem schön.

    Zu manchen Kommentaren muss man einfach sagen: Leute, es heißt Freiwiligendienst, dass in der Zeit kein großen Sprünge gemacht werden, ist wohl klar. Für z.B. einen aufgemöbelten Lebenslauf muss man halt auch was tun. Oder man macht es mit sozialem Gewissen und entsprechend bedingtem Verzicht!

    b.h.s Geschichte hingegen ist ja wohl echt ein Skandal. Hätte mich interessiert, wies weiter gegangen ist

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  15. Da ganze ist nur eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für untätige Beamte.
    Siehe: Ein riesiger unüberschichtlicher Bürokratiewulst sowie die Antworten auf die obigen Fragen

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  16. Hallo Luisa, ich bin selber BFDler und bekomme von der BAfzA die Freiwilligenkarte. Dafür bekommst Du bei der DB und auch den meisten lokalen Bus- und Zugunternehmen den Status eines Azubis und die entsprechenden Vergünstigungen wie die Azubi-Monatskarte. Ob es auf EInzeltickets Ermäßigungen gibt und wie man das geltend macht, habe ich noch nicht rausgefunden.

    Dieser Betrag dann kann von der Steuer abgesetzt werden als Ausbildungs- / Fortbildungskosten. Ansonsten, glaube ich, übernimmt diese verbleibenden Kosten niemand. Soweit ich das verstanden habe, sind diese Kosten in dem Taschengeld integriert. Manche zahlen auch nur einen Teil des Taschengeldes aus und die BUFDI´s bekommen vom Rest ein entsprechendes Ticket.

    Das man vom BFD Taschengeld nicht unbedingt alleine leben kann, ist allerdings bekannt und auch so nicht gedacht. Da müssen dann andere Behörden ran, auch wenn die sich oft querstellen, das Recht auf Grundsicherung steht jedem zu, auch wenn man einen BFD ableistet, das ist mittlerweile gesetzlich abgesichert. Da muss man leider sehr oft geschlossene Türen einrennen. Unter Umständen kann das auch zuviel Aufwand für ein solches Engagement sein, da müsste, meiner Meinung nach, noch etwas mehr Unterstützung sein.

    Aber evtl. weiss da der Träger Deiner Einsatzstelle mehr oder auch die Bundesanstalt für zivile Angelegenheiten. Die sind eigentlich immer recht auskunftsfreudig und nett am Telefon.

    Ich drück die Daumen.
    Uta

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  17. Wir würden gerne Einsatzstelle werden.
    Wie können wir das beantragen?
    Wo finden wir das entsprechende Formular?

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  18. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Bundesfreiwilligendienst für Ältere gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

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  19. Ich bin 50 Jahre alt und habe beschlossen meinen weiteren beruflichen Werdegang als Heilerziehungspfleger / Assistent fortsetzen zu wollen. Nun frage ich mich ob es von Nutzen ist wenn ich vor einer angedachten Umschulungs -Massnahme ein FSJ/BFD absolviere, da ich bisher nur als LKW – Fahrer und in der Industrie tätig war.
    Ebenso stellt sich mir dbzgl. die Frage, welche finanzielle Unterstützung (en) mir zusätzlich zum ‚Taschengeld‘ gewährt werden können!

    Ich bin über jede Antwort dankbar, da mir dieser Berufswunsch schon sehr lange am Herzen liegt.

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