FÖJ – Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur und Umweltschutz. Man muss zwischen 16 und 27 Jahre alt sein, um es absolvieren zu können. Die einzelnen Bundesländer sind für die inhaltliche Ausgestaltung zuständig.

Durch den neuen Bundesfreiwilligendienst ist das FÖJ nicht eingeschränkt worden.

FÖJ-Gesetz

Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz. Bis zum 31. Mai 2008 war das Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres maßgebend und gültig.

Dauer FÖJ

Das FÖJ dauert mindestens sechs Monate, in der Regel aber ein Jahr. Normalerweise startet es am 1. September und endet am 31. August des nächsten Jahres. Ausnahmsweise kann das Freiwillige ökologische Jahr bis auf 24 Monate ausgedehnt werden. Dann ist aber ein besonderes pädagogisches Konzept erforderlich.

Einsatzstellen

Die Einsatzstellen im FÖJ, also die Einrichtungen, in denen die Freiwilligen vor Ort arbeiten, sind gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Naturschutz, Umweltschutz, Umweltbildung oder auch Umweltforschung sehen. Sie müssen ökologische Grundsätze fokussieren. Beispielsweise können FÖJ-ler im Gartenbau, in der Landwirtschaft oder in Naturschutzzentren arbeiten.

Träger

Die Träger sind von den Einsatzstellen zu unterscheiden. Bei den Trägern des FÖJ handelt es sich um größtenteils um dem Gemeinwohl dienende Jugendorganisationen, etwa der Umweltverbände oder auch der Kirchen. Die Träger müssen staatlich anerkannt sein. Dadurch fällt ihnen die Aufgabe zu, die Einsatzstellen auszuwählen und die Teilnehmer zu betreuen. Außerdem verwalten sie die staatlichen Fördergelder.

Verteilung der FÖJ-ler nach Bundesländern

Für den Jugendfreiwilligendienst FÖJ ergeben sich nachstehende Zahlen zur Verteilung der Teilnehmenden auf die unterschiedlichen Bundesländer, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr anbieten. Die Statistiken wurden von den Ländern zum Stichtag 1. Dezember 2011 auf Grundlage der Angaben der angeschlossenen Träger erstellt.

FÖJ-ler nach Bundesländern

BundesländerFrauenMännerGesamt
Baden-Württemberg10685191
Bayern113107220
Berlin177124301
Brandenburg8679165
Bremen261440
Hamburg283765
Hessen7756133
Mecklenburg-Vorpommern8875163
Niedersachsen16886254
Nordrhein-Westfalen107135242
Rheinland-Pfalz7049119
Saarland15823
Sachsen164130294
Sachsen-Anhalt7653129
Schleswig-Holstein9735132
Thüringen11182193
Bund gesamt1.5091.1552.664
Quelle: Bt-Drs 17/9548

Verdienst / Gehalt / Taschengeld

Die finanzielle Vergütung der FÖJ-ler ist an sich ein Taschengeld. Die Höhe der Vergütung differiert von Bundesland zu Bundesland. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen eine Unterkunft und werden verpflegt. Ist das nicht der Fall, so wird beides geldlich abgegolten. gestellt. Die Höhe des Taschengeldes beläuft sich auf maximal 363 Euro. In der Regel werden 150 Euro gezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht berührt, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auch Wohngeld und – in Ausnahmefällen – Hartz IV kann bezogen werden.

Seminare

Die verpflichtenden Seminare dauern fünfmal eine Woche. Es werden ökologische Themen behandelt, etwa Ökosysteme, Globalisierung oder Nachhaltigkeit. Abhängig vom Träger können Zusatzqualifikationen in den Seminaren erworben werden.

FÖJ als Ersatzdienst

Ist man anerkannter Kriegsdienstverweigerer (KDV), so kann man das Freiwillige Ökologische Jahr als Ersatzdienst leisten, vgl. § 14 c Zivildienstgesetz. Voraussetzung ist eine Dauer des FÖJ von zwölf Monaten. Dies muss dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben durch die FÖJ-Trägerorganisation nachgewiesen werden. Man darf allerdings noch nicht 23 Jahre alt sein, weil die Altersgrenze für die Einberufung zum Grundwehr- und zum Zivildienst bei 23 Jahren liegt. Das Bundesamt für Zivildienst leistet einen Kostenbeitrag nur für zusätzlich eingerichtete sogenannte 14 c-Plätze. Es ist deshalb notwendig, bereits in der Bewerbung mitzuteilen, dass das FÖJ Ersatz für den Zivildienst sein soll. Dieses Ersatz-FÖJ bieten jedoch nicht alle Träger an. Für Kriegsdienstverweigerer gelten die normalen Bedingungen des Freiwilligen Ökologischen Jahres, nicht die des Zivildienstes.

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