Freiwilligenarbeit im Ausland kann mittels der Institution „Der Andere Dienst im Ausland“, ADiA, geleistet werden.
Dieser soziale Dienst ist zudem als Wehrersatzdienst anerkannt. Man konnte den ADiA anstelle des normalen Zivildienstes absolvieren. Der Zivildienst ist seit Juli 2011 zwar weggefallen. Der Andere Dienst im Ausland besteht aber fort. Für ihn als spezifisches, historisch gewachsenes Programm gibt es aber im gegenwärtigen Gefüge der Auslandsfreiwilligendienste nur einen geringen Bedarf, weil er als solcher vom Bund nicht finanziell gefördert oder im Einzelnen qualitativ geregelt wird. Dass aufgrund der Anerkennung der Einsatzplätze durch den Bund eine gegenüber den vollständig ungeregelten Auslandsprogrammen eine erhöhte Sicherheit für die Teilnehmer besteht, wiegt das nicht auf.
Der ADiA ist als Zivildienst im Ausland bekannt. Rechtlich bestand aber keine Verwandtschaft mit dem weggefallenen Zivildienst. Denn letzterer kann aus völkerrechtlichen Gründen nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. In einem Anderen Dienst im Ausland müssen allerdings gleiche Aufgaben erledigt werden wie früher im Zivildienst und heute im Bundesfreiwilligendienst.
Voraussetzung: Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Die Hauptvoraussetzung für die Ableistung eines Anderen Dienstes im Ausland ist, dass man vom Bundesamt für den Zivildienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist.
Träger
Der ADiA kann wirksam nur bei bestimmten Trägern absolviert werden, d.h. solchen Organisationen, die vom Bundesfamilienministerium anerkannt worden sind. Der Träger hat die Aufgabe, den Freiwilligen bei erfolgreicher Bewerbung beim Bundesamt für Zivildienst zu registrieren. Nach Ableistung der Dienstzeit ist die Pflicht zum Leisten eines Ersatzdienstes im Friedensfall erloschen. Der ADiA muss vor der Vollendung des 23. Lebensjahres begonnen werden.
Dauer
Der Andere Dienst im Ausland dauert wenigstens zwei Monate länger als der Zivildienst, ab dem 1. Dezember 2010 somit wenigstens 8 Monate. Die Trägerorganisation kann mit dem Dienstleistenden einen längeren Dienstzeitraum vereinbaren. Das ist etwa möglich, wenn die Dienststelle im Ausland dies verlangt. Die Dienstzeiten kann bis auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Auch der Dienstbeginn ist Vereinbarungssache. Wenn der Dienstleistende seinen Dienst vor der festgelegten Zeit abbricht, wird die bereits absolvierte Zeit, abzüglich 2 Monate, auf den Zivildienst angerechnet.
Geschichte
Dem ADiA liegt der Gedanke der Wiedergutmachung zugrunde. Es sollte ein sozialer Beitrag für Menschen im Ausland geleistet werden, die durch den Nationalsozialismus geschädigt worden waren. Den ADiA gibt es in der gegenwärtigen Form seit dem 1. 7. 1986.
Projekte
Der Andere Dienst im Ausland muss auf das friedliche Zusammenleben der Völker ausgerichtet sein, wobei der sozialpraktische Teil im Vordergrund stehen muss.
Die Aufgaben, die ein Dienstleistender während des ADiA zu erfüllen hat, ähneln den Aufgaben eines Zivildienstleistenden. Es gibt aber ein größeres Spektrum von Projekten und Stellen. Dieses stellt sich wie folgt dar:
– Sozial-Pflegerischer Dienst in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Frauenhäusern oder Lebensgemeinschaften, aber auch die Arbeit mit behinderten Menschen,
– Pädagogischer Dienst in Projekten zur politischen Bildung, in Museen, Schulen oder Gedenkstätten,
– die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen etwa in Waisenhäuser, Kinderheimen oder Jugendbegegnungsstätten.
Oft gibt es Überschneidungen in den Aufgabengebieten. Das hängt damit zusammen, dass sich viele Stellen in kleineren Einrichtungen befinden.
Länder
Der ADiA kann zunächst in allen Staaten der EU geleistet werden. Aber auch in Australien, Südafrika, China oder Kanada kann der Auslandsdienst versehen werden. Die meisten Stellen gibt es aus historischen Gründen (Wiedergutmachungsgedanke) allerdings in Europa, besonders in Polen und Frankreich. Aber auch in Israel gibt es relativ viele Einsatzstellen.
Neuerdings werden Stellen auch in den Entwicklungsländern Südamerikas, Afrikas und Zentralasiens angeboten.
Rechtliche Ausgestaltung
Der Andere Dienst im Ausland findet seine gesetzliche Grundlage in § 14b des ZDG. Wie bereits gesehen, handelt es sich bei dem ADiA nicht um einen Zivildienst. Wer einen Anderen Dienst im Ausland absolviert, bekommt nur eine Freistellung vom Zivildienst. Konsequenz ist, dass der Staat keine Leistungen in Form von Aufwendungsersatz, Versicherungsbeiträge oder Reisekosten leistet.
Allerdings besteht ein Anspruch auf Kindergeld während der Dienstzeit im ADiA. Auch wird die Zeit als Wartesemester angerechnet. Der Träger ist verpflichtet, die Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung des Dienstleistenden zu übernehmen.
Es wird ein privatrechtlichen Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Dienstleistenden geschlossen. Die Folge ist, dass sich die Bedingungen und die Ausgestaltung des Dienstes von Organisation zu Organisation unterscheiden können.
In den meisten Fällen stellen die Träger die Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Oft zahlen sie zudem ein Taschengeld.
Bricht man den ADiA vorzeitig ab, so , wird die in dem Dienst abgeleistete und zwei Monate übersteigende Zeit, auf den Zivildienst angerechnet.
Finanzierung
Der Dienst wird auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages absolviert. Vertragsparteien sind der anerkannte Kriegsdienstverweigerer und der anerkannten Träger. Der Träger ist für die Reisekosten, die Unterkunft und die Verpflegung zuständig.
Dennoch verlangen die weitaus meisten Träger einen finanziellen Beitrag der Dienstleistenden. Anders können sie oft einen Dienstplatz im Ausland nicht finanzieren. Den Trägern ist es allerdings durch das Gesetz untersagt, Geld direkt von den Dienstleistenden zu fordern. Es wurden unterschiedliche Methoden entwickelt, m dennoch einen Dienst im Ausland zu bereitstellen zu können. So wird sehr häufig ein Förderkreis durch den Dienstleistenden eingerichtet. Von den Förderern muss jeder Spender eine Summe zahlen, damit zusammen pro Monat ein Betrag von 150 bis zu 600 Euro zusammen kommt. Die großen Unterschiede hinsichtlich des benötigten Geldbetrages liegen in der Art der Projekte und den unterschiedlichen Ländern begründet. Will man in die Tropen gehen, so sind bereits die Kosten für die Anreise, die Impfungen und ärztlichen Untersuchungen sehr hoch. Das ist anders, wenn man beispielsweise nach Österreich gehen will. Greift der Förderkreis nicht tief genug, so muss auf Ersparnisse oder die Familie zurückgegangen werden. Fehlt immer noch eine Betrag, so übernimmt ihn nicht selten die Entsendeorganisation. Die Träger müssen sich allerdings ebenfalls häufig durch Spenden refinanzieren.
Einige Entsendeorganisationen schreiben auch die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages in Höhe von etwa 700 Euro vor. Damit sollen die unterschiedlich hohen Kosten eines Dienstplatzes in den verschiedenen Ländern ausgeglichen und solidarisch unter den Dienstleistenden aufgeteilt werden.
Einige Träger können einen ADiA ohne Kostenbeteiligung offerieren. Bei diesen Stellen ist die Nachfrage allerdings größer als das Angebot. Generell sind oft weniger Plätze als Bewerber vorhanden. Man sollte also bereits spätestens ein Jahr vor Antrittstermin mit den persönlichen Vorbereitungen für den ADiA beginnen.
Unterschiede Bedingungen der Träger
Die Bedingungen für den Anderen Dienst im Ausland sind von Träger zu Träger sehr unterschiedlich. Das Thema Förderkreis wurde bereits angesprochen. Aber auch die Angebote für eine Vorbereitung pädagogischer und administrativer Art, der Begleitung während der Auslandszeit und der Auswertung nach Ende der Dienstzeit sind sehr unterschiedlich.
Eine Vorbereitung sollte wenigstens eine Dauer von 10 Tage haben. Sehr preiswerte Organisationen kürzen hier oft, was eine hohe Zahl von Abbrechern hervorbringt. Man sollte auf das Gütesiegel achten, das die Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten, Quifd, ausstellt. Diese erhalten lediglich Organisationen und Einsatzstellen, die Qualität bei der Organisation und Gestaltung von Freiwilligendiensten vorweisen konnten