Die jeweiligen Einsatzstellen der Träger des Bundesfreiwilligendienstes zahlen das Entgelt, die Vergütung bzw. das Taschengeld an den Freiwilligen aus, und zwar stellvertretend für den Bund.
Höhe Taschengeld
Das Taschengeld beträgt im Jahr 2024 maximal 453 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Hinzu kommen in vielen Fällen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und hängt auch vom Umfang der Tätigkeit des Freiwilligen ab. Das Geld, was der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung; denn bei dem Freiwilligendienst handelt es sich um ein Ehrenamt.
Achtung: Erhöhung der Taschengeld Obergrenze geplant. Sie soll zukünftig bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegen. Für 2024 wären das dann 604 Euro.
Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bund mit einem Zuschuss bis 350 Euro pro Platz für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge gefördert. Für die pädagogische Begleitung beträgt die Förderung bis zu 133 Euro. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich diese Förderung um 100 Euro im Monat. Diese Förderung geht jedoch an die Einsatzstellen, nicht an den Freiwilligen!
Kindergeld Anspruch bleibt ohne Anrechnung auf Taschengeld bestehen
Wie beim FSJ besteht auch während des BFD in aller Regel ein Anspruch auf Kindergeld während des Bundesfreiwilligendienstes. Das war ursprünglich anders vorgesehen, ist aber nachträglich geändert worden. Ursprünglich sollte das wegfallende Kindergeld durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden.
Will man sich eine Vorstellung über die Höhe der Vergütung bzw. des Gehalts im Bundesfreiwilligendienst machen, so schaut man auf die bisherige Praxis im FSJ. Denn die bisherigen Jungendfreiwilligendienste und der BFD sollen gleich behandelt werden.
Also: Das Taschengeld in Höhe von 453 Euro (2024, bald möglicherweise 604 Euro) ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es gibt keinen Unterschied zwischen Ost und West. Außerdem erhält man als Freiwilliger (nach Ermessen der Einsatzstelle) Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat, den man als Freiwilliger erhält.