Internationaler Jugendfreiwilligendienst – IJFD

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist ein Auslandsfreiwilligendienst, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wurd. Er konnte auch anstelle des Zivildienstes geleistet werden (solange es diesen gab). Dann musste er als Anderer Dienst im Ausland absolviert werden.

Richtlinie

Geregelt wird dieser Freiwilligendienst nicht in einem Gesetz werden, sondern in einer Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Voraussetzungen

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst soll junge Menschen in die Lage versetzen, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten. Sie sollen die Chance erhalten, durch Erfahrungen in interkulturellen und gesellschaftspolitischen Bereichen in einer anderen Kultur, die eigene Persönlichkeit zu entwickeln. Geleichzeitig sollen sie sich für andere Menschen und das Gemeinwohl einsetzen können. Bei dem IJFD handelt es sich um einen Lern- und Bildungsdienst. Er soll das Verständnis für andere Kulturen und den interkulturellen Dialog in Europa und der Welt fördern.

Bei der Absolvierung des Internationalen Jugendfreiwilligendienst wird kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen.

Ansonsten ist er ähnlich dem FSJ im Ausland ausgestaltet, was Inhalte und Aufgaben anbelangt.

Gesetzliche Unfallversicherung

Es ist geplant, einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmer am Internationalen Jugendfreiwilligendienst nach der Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu begründen. Durch den neuen § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 c) SGB VII (Sozialgesetzbuch 7. Buch, Gesetzliche Unfallversicherung) erhalten nunmehr auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Internationalen Freiwilligendienstes, der von der Richtlinie „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umfassenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Hintergrund ist die Tatsache, dass sich die jungen Freiwilligen durch die Übernahme eines solchen Dienstes besonders engagieren. Das soll anerkannt werden und die Teilnehmer sollen unter den Schutz der Solidargemeinschaft gestellt werden. Mit der Tätigkeit sind im Ausland sind zudem besondere Gefährdungsrisiken verbunden; die machen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich. Außerdem handelt es sich um einen Dienst, der zwar nicht gesetzlich geregelt, aber dennoch festen Rahmenbedingungen unterliegt und regelmäßig mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.

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