FSJ oder BFD sind gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Absolvieren können das FSJ junge Menschen bis 27 Jahre, den BFD auch ältere Menschen. In Teilzeit ist der BFD nur für ältere Menschen möglich, für jüngere nur in Ausnahmefällen.
Die Bundesregierung will nunmehr die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (Bundestag-Drucksache 20/9874) vorgelegt.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, was nunmehr für junge Menschen im FSJ und BFD möglich ist.
Freiwilligendienst ist Vollzeitjob für junge Menschen
Es soll die Regel werden: junge Menschen unter 27 Jahren sollen wählen können, ob sie das FSJ oder den Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit absolvieren wollen.
Junge Menschen unter 27 Jahren können bisher einen Freiwilligendienst in Teilzeit nicht leisten. Ausnahme: es liegt ein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vor. Das will die Bundesregierung nun ändern, natürlich per Gesetz.
Bisher können Freiwillige unter 27 Jahren nur dann einen Freiwilligendienst in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten, wenn sie ein berechtigtes Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung nachweisen. Das ist in § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b JFDG und § 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb BFDG geregelt.
Berechtigtes Interesse der FSJ- oder BFD – Freiwilligen an Teilzeit
Ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen ist nach der geltenden Regelung vorwiegend dann anzunehmen, wenn sie familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe haben.
Freiwillige mit berechtigtem Interesse an einem Teilzeitdienst müssen dieses der Einsatzstelle nachweisen. Die Einsatzstelle muss den Nachweis als gesonderte Anlage zur Freiwilligendienst-Vereinbarung festhalten.
BFD und FSJ für Jugendliche in Teilzeit ab 2024 möglich
Die Bundesregierung will das Jugendfreiwilligendienstegesetz (FSJ-Gesetz) und des Bundesfreiwilligendienst-Gesetz ändern. Sie will so die rechtlichen Voraussetzungen dafür einrichten, dass Freiwillige unter 27 Jahren ihren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit listen können. Der Teilzeit-Freiwilligendienst soll so attraktiver und entbürokratisiert werden.
Voraussetzungen für FSJ oder BFD in Teilzeit
Voraussetzung für die Ableistung des FSJ oder des BFD in Teilzeit soll sein, dass
- einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt.
- Als weitere Bedingung soll
— im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise
— im FSJ das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen.
Kein Anspruch auf Teilzeit-FSJ oder Teilzeit BFD für Jugendliche
Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit wird durch das neue Gesetz nicht geschaffen.