Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland absolviert werden.
Für Auslandseinsätze muss auf das FSJ imAusland, das FÖJ im Ausland, den Internationale Jugendfreiwilligendienst oder auf die Institution Anderer Dienst im Ausland (ADiA) zurückgegriffen werden.
Das ergibt sich aus § 5 BFDG. Das wird zwar nicht explizit gesagt, allerdings wird dort auf den Anderen Dienst im Ausland verwiesen. Es folgt auch aufgrund der Tatsache, dass der Bundesfreiwilligendienst ein Ersatz für den Zivildienst ist. Und dieser (so wie der BFD heute) darf nur auf deutschem Hoheitsgebiet ausgeübt werden. Allerdings gab es einige wenige „Auslandszivistellen“. Diese befanden sich aber auf deutschem Hoheitsgebiet. Sie müssen an sich auch heute abgedeckt werden, so dass sich der Bundesfreiwilligendienst im Ausland theoretisch anbieten würde. Dieser Dienst könnte sich dann BFD im Ausland nennen. Definitiv gibt es ihn jedoch nicht!