FAQ: Fragen und Antworten zum Bundesfreiwilligendienst – BFD

Nachfolgend gehen wir auf die wichtigsten Fragen zum BFD ein. Darüber hinaus verweisen wir aus unser BFD / FSJ Forum, in dem eigene Fragen sowohl zum BFD also auch zum FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) gestellt werden können.

Altersgrenze: Welche Altersgrenze gilt beim BFD?

Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männer offen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist dies mit 16 Jahren, in einigen Fällen auch schon mit 15 Jahren der Fall. Die Art der Schulbildung spielt keine Rolle. Eine Altersgrenze nach oben existiert nicht. Somit können auch Rentner und Pensionäre den BFD absolvieren.

Ältere Freiwillige: Gibt es Besonderheiten für Ältere?

Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männer offen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist dies mit 16 Jahren, in einigen Fällen auch schon mit 15 Jahren der Fall. Die Art der Schulbildung spielt keine Rolle. Eine Altersgrenze nach oben existiert nicht. Somit können auch Rentner und Pensionäre den BFD absolvieren.

Bürgergeld: Können Freiwillige Bürgergeld beantragen?

Zum Thema hier: Bürgergeld und BFD

Anerkennung: Wie werden Einsatzstellen und Einsatzplätze des BFD anerkannt?

Einsatzstellen und Einsatzplätzen im Bundesfreiwilligendienst müssen grundsätzlich zunächst anerkannt werden, ehe sie BFDler beschäftigen dürfen. Zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln. Dort ist ein entsprechender Antrag zu stellen, der zügig bearbeitet wird. Für die bisher anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gilt eine Sonderregelung. Diese Stellen sind automatisch zu anerkannten Einsatzstellen und -plätzen des BFD geworden. Diese bisherigen Zivildienststellen mussten für eine Anerkennung nichts unternehmen, sich lediglich einer Zentralstelle anschließen.

Anleitung: Wie sieht die fachliche Anleitung der Bufdis (BFDler) aus?

Die Einsatzstelle ist zur Anleitung der Freiwilligen verpflichtet. Hierzu muss sie eine Fachkraft benennen. Die Anleitung umfasst die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen. Sie muss den Freiwilligen spezifische Kenntnisse für den Arbeitsalltag und den Ausbildungs- sowie Berufsweg vermitteln. Zudem sind die Freiwilligen durch regelmäßige Gespräche und Teilhabe an Teamgesprächen in der Einsatzstelle zu beteiligen

Arbeitslosengeld und BFD

Während des Bundesfreiwilligendienstes werden von der Einsatzstelle Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Abschluss des BFD, wer wenigstens zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat.
Beiträge der Arbeitslosenversicherung müssen von der Einsatzstelle grundsätzlich für alle Freiwilligen abgeführt werden, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben. Hat der Freiwillige das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet, so muss die Einsatzstelle den dem Arbeitgeberanteil entsprechenden Anteil in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Arbeitskleidung: Haben BFD-Freiwillige einen Anspruch auf Arbeitskleidung

Die Einsatzstelle kann – muss aber nicht – Arbeitskleidung für die Freiwilligen zur Verfügung stellen.

Arbeitsmarktneutral: Nimmt der BFD Arbeitsplätze weg?

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Ersatz für den Zivildienst. Wie dort werden vom Freiwilligen lediglich unterstützende bzw. zusätzliche Tätigkeiten verrichtet. Durch den Einsatz von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst darf und wird die Einstellung von neuen Beschäftigten keinesfalls verhindert werden. Eine Kündigung von Beschäftigten darf nicht erfolgen. Der BFD ist arbeitsmarktneutral. Diese Arbeitsmarktneutralität wird vor der Anerkennung eines Einsatzplatzes überprüft. Sie wird auch fortlaufend durch Regionalbetreuer des Bundesamtes für Zivildienst an Ort und Stelle kontrolliert.

Arbeitsschutz: Gelten die Arbeitsschutzbestimmungen im Bundesfreiwilligendienst?

Das Verhältnis zwischen dem Freiwilligen und der Einsatzstelle ist kein Arbeitsverhältnis. Dennoch ist es bezogen auf die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften wie ein Arbeitsverhältnis behandelt. Die Arbeitsschutzbestimmungen, etwa das Arbeitsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz oder die Arbeitsstättenverordnung sind anwendbar.

Ärztliche Untersuchung: Ist für die Freiwilligen vor Dienstantritt eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig?

Das hängt von dem jeweiligen Einsatzbereich und der Einsatzstelle an. Bei einer Arbeit im Krankenhaus etwa können ärztliche Untersuchungen oder Vorsorgemaßnahmen vor Dienstantritt erforderlich sein. Diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden dann von der Einsatzstelle veranlasst. Die Kosten trägt die Einsatzstelle.

Ausland: Kann der BFD im Ausland absolviert werden?

Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland verrichtet werden. Nur ausnahmsweise sind dienstliche Auslandsaufenthalte von BFDlern zulässig. Dann müssen die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden:
– Einverständnis des Freiwilligen: Der BFDler muss mit dem Auslandsaufenthalt einverstanden sein. Dieses Einverständnis kann er jederzeit widerrufen.
– Auslandseinsätze dürfen insgesamt maximal 6 Wochen während der gesamten Dienstzeit dauern. Ein einzelner Auslandsaufenthalt darf nicht länger als 3 Wochen dauern.
– Die Tätigkeiten im Ausland müssen im Rahmen der sonstigen Tätigkeiten des Freiwilligen liegen. – Dem Freiwilligen dürfen versicherungsrechtlich und haftungsrechtlich keine Kosten entstehen. Die Einsatzstelle muss also beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung und eine Krankentransportversicherung abschließen.
– Die Einsatzstelle muss sich verpflichten, für alle während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes entstehenden Kosten Vorauszahlungen zu leisten.
Wer als deutscher Freiwilliger einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren möchte, kann beispielsweise auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) zurückgreifen. Einen der bedeutendsten Unterschiede von BFD und IJFD findet sich dabei unter versicherungsrechtlichen Aspekten: Besonders im außereuropäischen Ausland hilft dem Freiwilligen keine deutsche Krankenversicherung; er benötigt eine Auslandskrankenversicherung. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienst ist damit nicht auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten.
Mehr: BFD im Ausland?

Ausländer: Können Ausländer den BFD machen?

Auch Ausländer können den Bundesfreiwilligendienst in Deutschland absolvieren. Eine Arbeitsgenehmigung brauchen sie hierfür nicht. Allerdings ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der den Ausländer zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Grundsätzlich gilt: Ein Aufenthaltstitel (Visum) darf nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist. Entsprechend § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn der Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (etwa Wohngeld oder Grundsicherung) bestreiten kann. Dass der Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund bezuschusst wird, ist hingegen kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Gem. § 18 Aufenthaltsgesetz ist es möglich, Freiwilligen aus dem Ausland speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Ausweis

Freiwillige bekommen für die Zeit ihres Bundesfreiwilligendienstes einen BFD-Ausweis vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ausgestellt. Er hilft, von dritter Seite angebotenen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Bescheinigung: Bekommen BFDler eine Teilnahmebescheinigung?

Nach Abschluss des BFD stellt die Einsatzstelle den Freiwilligen eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. (siehe Zeugnis).

Bewerbung

Menschen, ob alt oder jung, die sich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben wollen, sollen sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger wenden. Diese Stellen nehmen die Bewerbung entgegen und beantworten alle Fragen zum Einsatzbereich. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ein Bewerberprofil in der Stellenbörse auf www.bundes-freiwilligendienst.de online zu stellen.
Einzelheiten hier: BFD Bewerbung.

Bewerbungsfristen: Wie lang sind die Bewerbungsfristen?

Es gibt unterschiedliche Bewerbungsfristen für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Diese sind von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich. Man sollte sich deshalb schon so früh wie möglich an die bevorzugte Einsatzstelle herantreten.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist das ehemalige Bundesamt für Zivildienst. Es sitzt in Köln. Es ist als selbständige Bundesoberbehörde für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) zuständig. Das Bundesamt untersteht direkt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Bundesamt für Familie hat jedoch noch andere Aufgaben. So ist es u.a. zuständig für Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich „Alter und Pflege“, es ist die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung sowie die die Regiestelle des Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“. Auch soll es Kompetenzen im Zusammenhang mit der künftigen Familienpflegezeit haben. So wird es, wenn das FPfZG in Kraft tritt, für die Darlehensgewährung an die Arbeitgeber zuständig. Arbeitgeber stocken einem Arbeitnehmer das Gehalt auf, wenn dieser in Pflegezeit ist, also einen nahen Angehörigen pflegt. Hierfür kann der Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen beantragen.

Dauer: Wie lange dauert der BFD?

Dauer: Wie lange dauert der BFD?
Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate geleistet werden. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate. Ausnahmsweise ist ein BFD bis zu 24 Monaten zulässig. Im Rahmen ihres pädagogischen Gesamtkonzeptes ist es der Einsatzstelle möglich, den Freiwilligendienst in Blöcken mit mindestens dreimonatiger Dauer anzubieten.
Mehrere unterschiedliche Freiwilligendienste, auch bei unterschiedlichen Einsatzstellen und in unterschiedlichen Einsatzbereichen, können, sofern sie jeweils wenigstens 6 Monate dauern, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Mehr: Dauer BFD

Einsatzstellen

Was ist die Einsatzstelle?
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der die Freiwilligen ihren Dienst verrichten. Sie ist verantwortlich für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen. Außerdem ist sie zuständig für alle Fragen der konkreten Arbeit.
Beispiele von BFD-Einsatzstellen sind: Krankenhäuser, Pflegeheime, Kinderheime, Kitas, Schulen, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, sonstige Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Einrichtungen des Zivil- und  Katastrophenschutzes.
Wie erwirbt man eine Trägerschaft zum Bundesfreiwilligendienst? Wie wird man Einsatzstelle?
Die bisher am 1. Januar 2011 als Zivildienststellen anerkannten Einsatzstellen wurden automatisch anerkannte Einsatzstellen bzw. Träger für den Bundesfreiwilligendienst, vgl. § 6 Abs. 3 BFDG.
Möchte man neue Einsatzstelle werden, so muss man das bei der zuständigen Bundesbehörde beantragen, vgl. § 6 Abs. 2 BFDG. Zuständige Bundesbörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, vgl. § 14 BFDG.
Mehr: Einsatzstellen

Einsatzbereiche BFD: Was muss man als Freiwilliger arbeiten?

Was muss der Freiwillige während des BFD tun? Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Gemeinwohlorientierte Einrichtungen sind solche der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind. (vgl. § 3 Abs. 1 BFDG)

Einsatzzeit: Wie ist die Arbeitszeit beim Bundesfreiwilligendienst?

Die Einsatzzeit ist abhängig von den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. In der Regel soll der BFD ein ganztägiger Dienst sein. Frauen und Männer über 27 Jahren können jedoch auch einen Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn dies die Einsatzstelle zulässt.
Jugendliche unter 18 Jahren fallen auch während des BFD in den Schutzbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes. So ist etwa keine Nachtarbeit erlaubt, es gibt längere Urlaubszeiten und gesonderte Pausenregelungen.
Wichtig: die Seminarzeit ist Arbeitszeit.

Fahrtkosten: Bekommt man als Freiwilliger im BFD die Fahrtkosten erstattet?

Es steht den Einsatzstellen frei, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einer BahnCard oder ÖPNV-Ticket auszuhändigen.
Bei den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ) gab es schon immer Ermäßigungen im Straßenpersonenverkehr und Eisenbahnverkehr. Diese Ermäßigungen gelten auch im im Bundesfreiwilligendienst.

Freiwillige

Bis zu 35.000 Menschen können jährlich im Bundesfreiwilligendienst tätig sein.

FSJ

Was sind die Unterschiede von FSJ und BFD? Die Antwort gibt es in tabellarischer Form hier: Unterschiede BFD – FSJ.

Gesetz: Was ist die gesetzliche Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes?

Der Bundesfreiwilligendienst ist Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.
Mehr: Die einzelnen Vorschriften des BFDG.

Heimschläfer – BFD ohne Übernachtung

Können Bundesfreiwilligendienst-Stellen auch ohne Übernachtung für Heimschläfer angeboten werden? Ja! Stellen im Bundesfreiwilligendienst sind sogar in der Regel so konzipiert, dass die Freiwilligen zu Hause übernachten.

Kindergeld: Hat man während des BFD einen Anspruch auf Kindergeld?

Aktuell: Der BFD ist hinsichtlich des Kindergelds mit dem FSJ gleichgesetzt. Auch Eltern der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst haben einen Kindergeldanspruch, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe hier: Bundesfreiwilligendienst Kindergeld.

Krankenversicherung: Ist man im Bundesfreiwilligendienst krankenversichert?

Ja, im BFD ist man gesetzlich krankenversichert. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sind für die Dauer des Freiwilligendienstes eigenständiges, pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Einsatzstelle zahlt die Beiträge an die Krankenkasse. Bestand zuvor eine Familienversicherung, so ruht diese während der Zeit des BFD. Sie kann später wieder aufleben, etwa wenn eine Berufsausbildung aufgenommen wird, ein weitere Schulbesuch ansteht oder ein Studium aufgenommen wird. Das Gleiche gilt hinsichtlich der beihilfefähigen Beamtenkinder.
Ist der Freiwillige zuvor privat krankenversichert gewesen, so muss mit der privaten Krankenversicherung vor Dienstantritt geklärt werden, ob diese für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen kann, oder ob der Freiwillige auch während des BFD die Versicherungsbeiträge weiter zahlen muss. Die Einsatzstelle kann die Beiträge zur privaten Versicherung nicht zahlen, da eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Die Pflichtversicherung, also Pflichtmitgliedschaft, in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht nicht bei Personen, die versicherungsfrei sind. Das sind etwa Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Pensionäre, die Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Die Versicherungsfreiheit dieser Personen erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kinder von Beamten für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV sind. Wichtig: Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Der BFD kann also nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich nicht als Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung genutzt werden.
Der Bezug einer Altersrente bewirkt hingegen keine Krankenversicherungsfreiheit. Ein gesetzlich versicherter Altersrentner, der einen BFD leistet, untersteht daher der Versicherungspflicht entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Krankheit: Was tun, wenn man während des Bundesfreiwilligendienstes krank wird?

Wird der Freiwillige während des BFD krank, so muss er dies der Einsatzstelle unverzüglich melden. Näheres hierzu, etwa ab welchem Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, ist in der in der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freiwilligen festgelegt. Im Krankheitsfall zahlt die Einsatzstelle Taschengeld und Sachleistungen grundsätzlich sechs Wochen weiter. Anschließend gibt es von der Krankenversicherung im Regelfall Krankengeld. Krankengeldberechtigt sind jedoch nicht Altersvollrentner.

Kündigung: Kann man den BFD kündigen?

Freiwillige gehen ihre Dienstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum ein. Der Vertrag ist somit befristet und kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Nur aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung des BFD möglich. Ein solcher liegt etwa vor, wenn nun ein Studienplatz zur Verfügung steht. Die Einzelheiten zur außerordentlichen Kündigung finden sich im BFD-Vertrag. Kündigungen müssen schriftlich der Eingangsstelle zugehen. Diese leitet sie an den Bund, also an das zuständige Bundesamt weiter.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollte man mit der Einsatzstelle über eine zeitlich befristete Freistellung vom Dienst sprechen. Diese kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Will man ein Praktikum durchführen, so erfolgt die Freistellung hierfür in aller Regel unentgeltlich.

Leistungen: Lohn, Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung – Was bekommt man während des BFD an Entgelt?

Welche Leistungen erhält ein Freiwilliger im BFD? Worauf hat er Anspruch? Die Einsatzstellen bestimmen, welche Leistungen sie erbringen wollen. Diese werden mit dem Freiwilligen vereinbart. Die Einsatzstellen haben also Ermessen, was und wieviel sie bereitstellen wollen. Sie können ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung bereitstellen. Wenn sie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht stellen, können sie hierfür Geldersatzleistungen an die Freiwilligen zahlen. Sie müssen das nicht.

Mutterschutz

Die gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz, insbesondere das Mutterschutzgesetz, finden im Bundesfreiwilligendienst uneingeschränkte Anwendung. Arbeitsplatz i. S. d. Mutterschutzgesetzes ist der BFD-Einsatzplatz.

Nebentätigkeit: Darf man neben dem BFD eine andere Arbeitstätigkeit ausüben?

Der BFD wird grundsätzlich in Vollzeit geleistet. Auch Älter müssen sich zu mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche verpflichten. Jeder Freiwillige muss also mehr als seine halbe Arbeitskraft der Einsatzstelle zur Verfügung stellen. Das hat die (arbeitsrechtliche) Konsequenz, dass Nebentätigkeiten von der Einsatzstelle genehmigt werden müssen.

Pädagogische Begleitung: Wie sieht die pädagogische Begleitung während des BFD aus?

Die Freiwilligen werden während des BFD pädagogisch begleitet. Intention ist, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen Hilfestellungen zu geben. Die pädagogische Begleitung beinhaltet vor allem eine fachliche Anleitung sowie die Seminarteilnahme. Die Freiwilligen sollen die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen auszutauschen und aufzuarbeiten. Ihnen sollen soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl bzw. für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt soll gestärkt werden. So ist es in den Motiven des Gesetzgebers zu lesen.
Im Bundesfreiwilligendienst liegt die Verantwortung für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare zunächst beim Bund als Vertragspartner der Freiwilligen. Geplant ist, dass der Bund zum Teil zivilgesellschaftliche Träger mit der Durchführung von Seminaren betraut, selbstverständlich aber nur, wenn und soweit diese dies wünschen. Für Einsatzstellen, die sich dem Bundesamt für den Zivildienst als Zentralstelle anschließen möchten, gibt es die Möglichkeit, die gesamte pädagogische Begleitung vom Bundesamt durchführen zu lassen.

Pflegeversicherung: Ist man während des BFD Mitglied der Pflegeversicherung?

Es besteht eine Pflichtversicherung der Freiwilligen in der sozialen Pflegeversicherung, vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI.

Rentenversicherung: Sind BFD-Freiwillige gesetzlich rentenversichert?

Die Freiwilligen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie erwerben Rentenanwartschaften während des BFDs. Die Rentenversicherungspflicht besteht für junge Freiwillige, Senioren, die noch keine Altersrente beziehen, und auch für Altersteilrentenbezieher, also diejenigen, die eine Altersrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln  der Vollrente beziehen. Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind beitragspflichtig.
Bezieher einer Altersvollrente sind hingegen versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier liegt keine Beitragspflicht hinsichtlich des „Arbeitnehmeranteils“ vor. Der „Arbeitgeberanteil“ muss von der Einsatzstelle jedoch abgeführt werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze überschritten haben oder nicht.

Seminare

Die bisherigen staatlichen Zivildienstschulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung erhalten bleiben und ausgelastet werden. Das Familienministerium würde dort gerne alle 70.000 Freiwilligen, also auch die aus dem bestehenden FSJ und FÖJ jeweils für eine Woche unterrichten. Dies geht allerdings nur, wenn eine Einigung mit Ländern und Trägerstellen erzielt werden kann. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, so sollen die BFD-Leistenden für zwei Wochen die Schulen am dortigen Unterricht teilnehmen. (s. auch pädagogische Begleitung).
Freiwillige im BFD sind verpflichtet, an Seminaren teilzunehmen. Während eines 12 Monate dauernden Bundesfreiwilligendienstes sind 25 Seminartage Pflicht. Wenn der BFD über ein Jahr hinaus vereinbart oder verlängert wird, so erhöht sich die Zahl der Seminartage um wenigstens einen Tag je Monat, der das Jahr übersteigt.
Für Ältere, also Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, besteht eine Pflicht zur Seminarteilnahme nur in angemessenem Umfang. Was das bedeutet, wird im Einzelfall von den Einsatzstellen festgelegt, dürfte aber bei mindestens einem Tag pro Dienstmonat liegen.

Sozialversicherungsbeiträge: Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung im BFD?

Hinsichtlich der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) stehen Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Arbeitnehmern bzw. Auszubildenden gleich: während der Dienstzeit sind sie Mitglied in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Die Berechnungsgrundlage der Beiträge bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung) bzw. der hierfür gezahlten Ersatzleistung. Die Einsatzstelle zahlt die gesamten Beiträge, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.

Stellenbörse: Gibt es eine Stellenbörse für den BFD?

Die Einsatzstellen sind gehalten, sich um Freiwillige zu bemühen, diese zu bewerben. Auf unserer Seite www.bundes-freiwilligendienst.de gibt es eine Stellenbörse. Hier können Einsatzstellen ihr Stellenangebot veröffentlichen. Interessierte Freiwillige können hier kostenlos ein Bewerberprofil online stellen.

Steuern

Das Taschengeld, das die BFD-ler erhalten, muss nicht versteuert werden, vgl. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz. Werden allerdings neben dem Taschengeld noch Sachleistungen, wie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldersatzleistungen, gewährt, so sind diese nicht steuerfrei. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt immer vom Einzelfall und davon ab, ob die Steuerfreibeträge überschritten werden. Auskunft erteilt das Finanzamt.

Studium: Wird der BFD angerechnet?

Der BFD kann von Universitäten und Hochschulen bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum angerechnet werden. Entscheidend für die Möglichkeit und ggf. den Umfang der Anrechnung sind hier die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen der einzelnen Hochschule. Eine gesetzliche Anrechnungspflicht gibt es nicht.

Taschengeld: Wie hoch ist das Taschengeld im BFD?

Der Bundesfreiwilligendienst wird unentgeltlich geleistet, denn er ist als freiwilliges Engagement der Bürger konzipiert. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, ist deshalb eine Höchstgrenze eingeführt worden. Sie beträgt 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Nach dem derzeitigen Stand 2022 beträgt die Höchstgrenze 405 Euro monatlich. Konkret wird die Höhe des Taschengeldes mit der der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Mehr: Taschengeld BFD

Träger: Wer sind die Träger des BFD?

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz schreibt nicht vor, dass sich Einsatzstellen einem Träger anschließen müssen. (Das ist beim FSJ und FÖJ anders.) Das Gesetz erklärt deshalb auch nicht, was unter einem Träger zu verstehen ist.
Im BFD können sich Einsatzstellen direkt einer Zentralstelle auf Bundesebene anschließen. Allerdings drängen die bundeszentralen Träger des FSJ, die auch Zentralstellen im BFD sind, dass sich alle Einsatzstellen des BFD einem Träger anschließen, so wie beim FSJ / FÖJ. (Dort ist das Pflicht.)

Unfallversicherung: Sind die BFD-Freiwilligen unfallversichert?

Ja, es besteht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes.

Unterkunft: Haben Freiwillige einen Anspruch auf kostenlose Unterkunft?

Nein, es besteht kein Anspruch darauf, dass die Einsatzstelle eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt. Es steht auch im Ermessen der Einsatzstelle, ob sie in diesem negativen Fall eine geldliche Ersatzleistung für die fehlenden Unterkunft an den Freiwilligen zahlt.

Urlaub: Wie viel Urlaub bekommen Freiwillige während des Bundesfreiwilligendienstes?

Nach dem Gesetz haben die Freiwilligen einen Urlaubsanspruch von wenigstens 24 Tagen. Damit sind Werktage gemeint, also auch Samstage! Wenn der BFD allerdings für eine kürzere Zeit als zwölf Monate absolviert wird, so verringert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Wenn der BFD länger als zwölf Monate geleistet wird, so verlängert sich der Anspruch auf Urlaub um 1/12 des Jahresurlaubs. Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Anspruch auf längeren Urlaub.

Vertrag: Muss man einen schriftliche Vertrag abschließen, um den BFD zu absolvieren?

Vor dem Beginn des BFD wird zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt und dem Freiwilligen eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, ein Vertrag. Die Einsatzstelle gestaltet den Vertragsinhalt. Das Formular für den Bundesfreiwilligendienst Vereinbarungsformular kann im Netz heruntergeladen werden. Mehr: Mustervertrag BFD.

Verpflegung: Haben Freiwillige einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung durch die Einsatzstelle?

Nein, es steht im Ermessen der Einsatzstelle, ob sie den Freiwilligen kostenlose Verpflegung gewährt.

Waisenrente: Besteht während des BFD ein Anspruch auf Waisenrente?

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 48 SGB VI gegeben sind, besteht während des BFD ein Anspruch auf Waisenrente in Form einer Halb- oder Vollwaisenrente: Gem. § 48 SGB VI wird die Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag auch dann gewährt, wenn die Waise vor Ablauf des Monats, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet, entweder den Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes nach dem BFDG befindet.

Wohngeld: Hat man als BFD-ler einen Anspruch auf Wohngeld?

Während des BFD kann ein Anspruch auf Wohngeld gegeben sein. Freiwillige können also einen Wohngeldantrag bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung stellen. Der Wohngeldanspruch ist allerdings vor allem von der Miethöhe und dem Einkommen abhängig.
Wohngeld zu beantragen kommt somit vor allem dann in Frage, wenn der Freiwillige für die Aufnahme des BFD an einen anderen Ort, den Sitz der Einsatzstelle, umzieht, und die Einsatzstelle keine freie Unterkunft zur Verfügung stellt.
Der Wohngeldantrag muss bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort gestellt werden. Der Antrag hat nur dann Erfolg, wenn die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt des Antragstellers ist.

Zentralstelle: Was ist eine Zentralstelle im BFD?

Die Aufgabe der Zentralstellen besteht darin, die ihnen angehörenden Träger und Einsatzstellen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes zu organisieren. Jede Zentralstelle ist das Bindeglied zwischen dem Bundesamt und den Einsatzstellen und deren Trägern.
Die Zentralstellen werden von den Trägern und den Einsatzstellen gebildet. Das Bundesfamilienministerium regelt in einer Rechtsverordnung, welche Mindestanforderungen hinsichtlich der Zahl, Größe und geografischen Verteilung der vertretenen Einsatzstellen vorhanden sein müssen.

Zeugnis: Haben Freiwillige einen Anspruch auf ein Zeugnis nach Abschluss des BFD?

Wenn der BFD beendet ist, stellt die Einsatzstelle dem Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes aus. In dem Zeugnis wird auf die Leistungen und die Führung des Freiwilligen während der Dienstzeit eingegangen. Es müssen auch berufsqualifizierende Merkmale des Bundesfreiwilligendienstes aufgenommen werden.

Zivildienst: Kann man den Bundesfreiwilligendienst auch absolvieren, wenn man bereits den Zivildienst geleistet hat?

Ja, § 2 BFDG macht keine Einschränkungen. Dort wird definiert, wer als Freiwilliger in Frage kommt.

Zuverdienst

Kann man neben dem BFD etwas nebenher verdienen? Nebenverdienst?
Der BFD wird unentgeltlich geleistet. Man erhält lediglich ein Taschengeld. Da er auch als Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden kann, steht es einem Freiwilligen frei, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben, für die dann die allgemeinen Regeln in steuerlicher und sonstiger Hinsicht gelten.
Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern und bei Erwerbsminderung
Auch Frührentner und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können den Bundesfreiwilligendienst leisten, genau wie Altersrentner.
Allerdings gelten beim Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Wer eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente in bezieht, darf nur einen Hinzuverdienst erzielen, der nicht höher als 450 Euro ist. Wenn die Hinzuverdienstgrenze allerdings überschritten wird, fällt nicht die Rente weg. Es führt jedoch u.U. zur Zahlung einer niedrigeren Teilrente wegen Alters, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt.
Die Frage ist, was zum Hinzuverdienst zählt. Zuverdienst sind alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig davon, in welcher Form sie geleistet werden. Damit ist nicht nur das während des BFD gezahlte Taschengeld ein Zuverdienst, sondern auch eine unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung. Letztere werde mit dem jeweiligem Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Hinzuverdienst berücksichtigt. Das Absolvieren des BFD kann somit bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen zur Kürzung des Rentenanspruchs führen. Unter Umständen kann er ganz entfallen.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind die Zuverdienstgrenzen noch detaillierter, um nicht zu sagen komplizierter. Hier sollte man sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, will man einen BFD absolvieren.
Zudem sollte man beachten, dass bei Aufnahme einer Beschäftigung der Rentenversicherungsträger immer prüft, ob eine Erwerbsminderung noch gegeben ist und der Rentenanspruch dem Grunde nach überhaupt noch besteht.
Mehr: Rentner im BFD

Weitere Fragen zum Bundesfreiwilligendienst – BFD

Sie haben noch weitere Frage zum Freiwilligendienst nach dem BFDG? Oder zum FSJ? Dann besuchen Sie unser Forum und stellen Sie Ihre Fragen dort: BFD-Forum

Werde teil der Gemeinschaft

Lade als Bewerber Deinen Lebenslauf hoch.

Schreibe als Träger oder Einsatzstelle offene Stellen aus.