FSJ im Ausland – Auswirkungen auf BAföG

bafoeg-fsj-auslandFolgende familiäre Situation ist nicht selten: Ein Kind macht einen Freiwilligendienst im Ausland, das andere Kind studiert und hat Bafög beantragt.  Welche Auswirkungen zeigt nun das FSJ im Ausland  auf den Freibetrag, den die Eltern für das Auslandskind erhalten.

 Welche Auswirkungen hat das soziale Jahr im Ausland auf den Kinderfreibetrag beim BAföG?

Nach § 25 Abs. 3 S. 2  BAföG erhalten die Eltern für ihr Kind im staatlich geförderten Freiwilligendienst einen Freibetrag in Höhe von 520  Euro (ab Oktober 2016).

Von diesem Freibetrag für das Kind im Ausland werden abgezogen: freie Unterkunft und freie Verpflegung. Ein Taschengeld, das dem Kind gezahlt wird, hingegen nicht.

Ein Kind, das in seinem FSJ im Ausland Unterkunft und Verpflegung kostenlos gestellt wird, ist  vom Grundsatz her ein versorgtes Kind, und zwar unabhängig davon, ob es noch ein Taschengeld erhält oder nicht. Für dieses Kind müssen die Eltern monatlich im Grunde nichts an Unterhalt zahlen.

Für die freie Unterkunft werden 223 EUR abgezogen, für die Verpflegung 241Euro (2017). Ein Taschengeld wird hingegen nicht als Einkommen gewertet.

Rechtsgrundlage für letzteres ist die Verwaltungsvorschrift zu Absatz 4 Nummer 2 BAföG:Folgende Einnahmen sind nicht Einkommen im Sinne des Gesetzes und deshalb nicht auf den Bedarf anzurechnen:
… das nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlte Taschengeld.

Freie Unterkunft und Verpflegung werden angerechnet

Nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden Sachbezüge in folgender Höhe angerechnet:

(1) Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 241 Euro festgesetzt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert für

  1. Frühstück von 51 Euro,
  2. Mittagessen von 95 Euro und
  3. Abendessen von 95 Euro.

(3) Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 223 Euro festgesetzt.

Werbungskosten werden pauschal abgezogen

Von diesen Summen werden aber pauschal Werbungskosten von 140 Euro abgezogen entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 21 BAföG Absatz 1 Nummer 3.

Weiterführende Info zum Thema Freiwilligendienst im Ausland und Bafög

Genaueres findet ihr hier: FSJ im Ausland und Bafög für Geschwisterkind

1 Gedanke zu „FSJ im Ausland – Auswirkungen auf BAföG“

  1. Hey ich bin diyar bin 19jahre alt und komme aus bremen ich mache zurzeit mein fachabi und würde danach ein fsj im ausland machen. Ich bin in 2 monaten mit mein fachabi fertig?
    Welche länder würdeb zur Verfügung stehe.
    Lg diyar

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Werde teil der Gemeinschaft

Lade als Bewerber Deinen Lebenslauf hoch.

Schreibe als Träger oder Einsatzstelle offene Stellen aus.