Erhöhung des Taschengeldes im BFD und FSJ für 2015

Der Bundesfreiwilligendienst ist, wie das FSJ, als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten können, ist 2015 eine Anpassung erfolgt. Die Obergrenze liegt nunmehr bei 363 Euro monatlich. Sie richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und beträgt immer 6 Prozent hiervon. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Die Erhöhung der Obergrenze für das Taschengeld im BFD bzw. FSJ bedeutet allerdings nicht, dass das konkrete Taschengeld, das der BFD-ler oder FSJ-ler von  seiner jeweiligen Einsatzstelle erhält, ebenfalls ansteigt. Grundsätzlich wird nämlich die Höhe des Taschengeldes für die gesamte Laufzeit des Freiwilligendienstes vereinbart. Eine automatische Anpassung ist in aller Regel nicht vorgesehen.

Möglich ist aber selbstverständlich eine Neuvereinbarung. Hierzu muss der Freiwillige jedoch aktiv werden, an die Ansprechpartner in der Einsatzstelle herantreten, und um eine Erhöhung des Taschengeldes mit dem Hinweis der Erhöhung der Obergrenze bitten. Letztendlich liegt es jedoch im Ermessen der Einsatzstelle, ob ein höheres Taschengeld gezahlt wird.

Neben dem Taschengeld erhalten Freiwillige oft unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder sie bekommen oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung eine entsprechende Geldersatzleistung. Hinsichtlich dieser Geldersatzleistung gibt es keine jährliche Anpassung hinsichtlich einer Obergrenze.

9 Gedanken zu „Erhöhung des Taschengeldes im BFD und FSJ für 2015“

  1. Ich finde es nicht gut, dass Taschengeld unterhalb der Obergrenze gezahlt wird, jedenfalls dann, wenn der Freiwilligendienst in Vollzeit geleistet wird. Es gibt ohnehin kein Gehalt bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, aber wenn der Gesetzgeber der Spielraum einräumt, warum sollte dann geknausert werden?

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    • Warum solle es auch ein gehalt für ein ehrnamt geben. Entweder machst du ein Ehrenamt opder halt einen Job, beim letzteren würdest du auch dein gewünschtes Gehalt ergattern. LOl

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  2. Hurra,
    es gibt mehr Taschengeld … das wollte ich schon ausrufen, als ich das mit der Taschengelderhöhung gelesen habe. Aber Pustekuchen. Meine Einsatzstelle weigert sich, auch nur einen Cent mehr zu zahlen. Vereinbart sei vereinbart. Tja, und die sitzen am längeren Hebel.

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  3. Also das mit dem Taschengeld im BFD oder FSJ ist ohnehin ein Witz. Und jetzt wird noch um jeden Euro geknausert. Dabei arbeitet man doch quasi umsonst für die Leute. Und diese Träger, insbesondere die kirchlichen, sind doch nicht arm. Die Kirche hortet ihre Goldschätze, und fürs Ehrenamt drehen die jeden Pfennig um. Nicht schön …

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  4. Hallo!

    Ich suche gerade ein BFD und bemerke, wie schwierig es ist, eine BFD-Stelle zu bekommen, wenn man eine kostenfreie Unterkunft braucht.

    Mehrfach lese ich folgenden offiziellen Text:

    „Neben dem Taschengeld erhalten Freiwillige oft unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder sie bekommen oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung eine entsprechende Geldersatzleistung.“

    Bisher habe ich noch keine BFD-Stelle gefunden, wo das passt!

    Kennt jemand eine soziale Einrichtung für psychsich sog. behinderte Erwachsene, die auch ein kostenfreies Zimmer und kostenfreie Verpflegung stellen?

    Ich bin nicht örtlich gebunden, suche aber vorzugsweise in Nordrhein-Westfalen.

    Über eine Vermittlung wäre ich sehr dankbar, da ich den BFD für eine neue Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bräuchte.

    Kontakt: bfd-mit-Unterkunft@ist-einmalig.de

    Vielen Dank!

    Dorothee Niedzwetzki

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  5. Hinsichtlich des Taschengeldes im FSJ bin ich nicht gerade zufrieden. Meine Einsatzstelle zahlt mir nur den Minimalbetrag. Ich komme so fast überhaupt nicht über die Runden. Aber das ist wohl Marktwirtschaft. Es scheint mehr FSJ-Bewerber als FSJ-Stellen zu geben. Wenn die Zahlungsmoral aber so bleibt, könnte sich das durchaus ändern.

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  6. Im Jahr 2015 sollte es doch mehr Taschengeld im FSJ und BFD geben. Aber von wegen, Pustekuchen. Meine Einrichtung will nichts mehr bezahlen. Ich hätte den Vetrag ja auch schon seit letztem Jahr. Aber ich weiß, dass auch neunen FSJ-lern nicht mehr Taschengeld gezahlt wird. Komisch, oder?

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  7. werde gerade 60, 5Jahre in der gleichen Einrichtung mit verschiedenen Fördermodellen. Jetzt sollen wir gezwungen werden auch noch an Wochenden und gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten. Wöchentliche Arbeitszeit laut Vertrag 20,5 h. Der Willkür der Einsatzstellen in punkto Arbeitszeitregelung ist durch fehlende Vorschriften, wie sie für jeden Arbeitnehmer gelten, Tür und Tor geöffnet. Nehmt bloss die Finger weg von dieser Art der Beschäftigung

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