FSJ im 50-jährigem Jubiliäum

Freiwilliges Soziales Jahr feiert den 50. Geburtstag

Seit über 50 Jahren haben  Jugendliche und junge Erwachsene die Chance, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu leisten, etwa in einem Altenheim, einem Sportverein oder einer Behinderteneinrichtung. Die jungen Menschen tun dies, um sich gesellschaftlich zu engagieren, um Erfahrungen zu sammeln und sich hinsichtlich ihres bevorstehenden Berufslebens zu orientieren.

Das  „Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres“ gibt es im Jahr 2014 seit 50 Jahren. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bedankte sich bei allen, die an der Erfolgsgeschichte des FSJ beteiligt waren, also insbesondere bei den Jugendliche, jungen Männer und Frauen, den Kirchen und Verbänden, vielen Trägern und Einrichtungen.
Die Familienministerin zeigte sich zuversichtlich, dass das FSJ auch weiterhin dynamisch und energiegeladen sein wird.  Dafür würden die vielen jungen Menschen sorgen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvierten. Diese repräsentierten eine Jugend, die solidarisch sei und sich für ihre Mitmenschen einsetze.

Geschichtlicher Hindergrund zum FSJ

Im Jahr 1954 wurde die Idee des FSJ von Hermann Dietzfelbinger hervorgebracht, dem Rektor der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und dem späteren Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Er entwarf das Motto „Gib ein Jahr“. Hiermit wandte sich an  junge Frauen und Männer,  die ein Jahr ihres Lebens für die „Diakonie“, also für das Dienen in der Gemeinde,  geben sollten. Diese Idee fand wurde schon bald von  anderen Organisationen übernommen. So rief die katholische Kirche 1958 die Aktion „Jugend hilft Jugend“ ins Leben.  Verbände der freien Wohlfahrtspflege schlossen sich Anfang der 60er Jahre an,  indem sie innerhalb ihrer Organisationen die Grundlagen für ein „Freiwilliges Jahr“ schufen.

Am 1. April 1964 nahm sich der Gesetzgeber des Themas an und das „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ trat in Kraft.  Damit war das FSJ geboren. Das FSJ-Gesetz regelt bis heute
die Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen, ihre pädagogische Betreuung soziale Absicherung.

Im Jahre 1993 wurde das Freiwillige Ökologischen Jahres (FÖJ) eingeführt, im Jahr 2011 der  Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Durch die unterschiedlichen und doch so ähnlichen Freiwilligendienste können sich die Freiwilligen Tätigkeiten im sozialen Bereich, aber auch in der Denkmalpflege, der Kultur oder im Friedensdienst für ihr Engagement auswählen. In Deutschland haben so Männer und Frauen jeden Alters vielfältige Möglichkeiten, einen Freiwilligendienst zu leisten.

In den drei gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten FSJ, FÖJ und BFD engagieren sich gegenwärtig 100.000 Freiwillige.

1 Gedanke zu „FSJ im 50-jährigem Jubiliäum“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Jahr 1976 habe ich nach meinem Realschulabschluss ein freiwilliges soziales Jahr in einem kath. Kindergarten absolviert. Damals, noch nicht ganz 16. jährig, habe ich dieses Jahr als große Bereicherung empfunden und möchte es nicht missen. In diesem Alter hatte ich allerdings noch keine Kenntnisse über Sozialversicherungen.

    Leider wird dieses Jahr bis heute in meinem Rentenverlauf bei der Rentenversicherung Bund nicht angerechnet. Weder wurden vom damaligen Dienstgeber Beiträge entrichtet, noch wird seitens der Dt. Rentenversicherung Bund der Zeitraum anerkannt mit dem Hinweis, dass es eine solche Anrechnung damals noch nicht gegeben hätte und ich noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet hatte……

    Es ist sehr bedauerlich, wie mit der Einsatzbereitschaft von jungen Menschen umgegangen wird. Und leider ist dies keine Ausnahmefall…..

    Mit freundlichen Grüßen

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