Wer sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) entscheidet, leistet einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Neben der persönlichen und beruflichen Entwicklung ist die finanzielle Entschädigung ein wichtiger Faktor. Im Jahr 2025 gibt es deutliche Anpassungen beim Taschengeld für Freiwillige – hier erfährst du, wie viel ausgezahlt wird und welche weiteren Leistungen möglich sind.
Höhe des Taschengelds im FSJ und BFD 2025
Für das Jahr 2025 gilt eine neue Obergrenze für das Taschengeld im FSJ und BFD.
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) beträgt das maximale Taschengeld aktuell 644 Euro monatlich für einen Vollzeitdienst. Diese Obergrenze gilt seit dem 1. Januar 2025 und basiert auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
Auch im FSJ orientiert sich das Taschengeld an diesem Wert, wobei die tatsächliche Höhe je nach Einsatzstelle variieren kann.
Viele Einsatzstellen zahlen jedoch weniger als die maximale Summe, häufig liegt das Taschengeld zwischen 450 und 644 Euro.
Teilzeitmodelle
Ein Freiwilligendienst kann auch in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden absolviert werden. Das Taschengeld wird dann anteilig berechnet. Beispielsweise erhalten Freiwillige bei 70% der wöchentlichen Arbeitszeit rund 368 Euro monatlich Taschengeld (Stand 2025).
Zusätzliche Leistungen und Zuschüsse
Neben dem Taschengeld können Freiwillige weitere finanzielle Unterstützungen erhalten:
- Verpflegungskostenzuschuss: Bis zu 333 Euro monatlich.
- Unterkunftskostenzuschuss: Bis zu 282 Euro monatlich.
- Mobilitätszuschlag: Viele Einsatzstellen gewähren einen Mobilitätszuschlag, beispielsweise in Form eines Deutschlandtickets oder einer Geldleistung (oft rund 50–60 Euro monatlich).
- Sachleistungen: Kostenlose Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung sind möglich und werden häufig als Alternative zum Geldzuschuss angeboten.
Sozialversicherung und Anrechnung auf Sozialleistungen
Freiwillige im FSJ und BFD sind während ihres Dienstes gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt die Einsatzstelle.
Für Freiwillige, die Bürgergeld beziehen, gibt es einen Grundfreibetrag für das Taschengeld:
- Unter 25 Jahren: 556 Euro monatlich werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
- Über 25 Jahren: 250 Euro monatlich gelten als Grundfreibetrag.
Kindergeld und Anerkennung
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während des Freiwilligendienstes bestehen und wird nicht auf das Taschengeld angerechnet.
Freiwillige erhalten zusätzlich pädagogische Begleitung und besuchen Seminare, die soziale, ökologische und kulturelle Kompetenzen fördern1.
Zusammenfassung zur Höhe des Taschengeldes im FSJ und BFD
Das Taschengeld im FSJ und BFD liegt 2025 bei bis zu 644 Euro monatlich für Vollzeit-Freiwillige. Zusätzlich sind Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse sowie Mobilitätsleistungen möglich. Die genaue Höhe der Auszahlung hängt von der Einsatzstelle und dem Umfang der Tätigkeit ab. Wer sich sozial engagieren möchte, profitiert also nicht nur persönlich, sondern auch finanziell von einem Freiwilligendienst.
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