Der neue Wehrdienst ist beschlossen, ersetzt aber keinen allgemeinen Zwangsdienst – er startet ab 2026 im Kern freiwillig, während Zivildienst und Freiwilligendienste bislang nur politisch mitgedacht, aber nicht als neuer Pflicht-Ersatzdienst ausgestaltet werden. Wer nicht zur Bundeswehr will, muss aktuell also keinen Zivildienst leisten, könnte aber künftig stärker in freiwillige soziale Dienste gelenkt werden, falls aus dem freiwilligen Wehrdienst doch eine Pflicht wird.
Was das neue Wehrdienstgesetz regelt
Der Bundestag hat Anfang Dezember 2025 das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verabschiedet, das einen „neuen Wehrdienst“ für die Bundeswehr einführt. Ziel ist, Truppe und Reserve personell zu stärken und zugleich attraktivere Bedingungen zu schaffen, etwa durch bessere Besoldung und den Status als Soldat auf Zeit bereits bei kürzeren Verpflichtungszeiten. Der neue Wehrdienst soll ab 2026 starten und bestehende Modelle wie den Freiwilligen Wehrdienst und „Dein Jahr für Deutschland“ weitgehend ablösen.
Freiwillig – aber mit Pflicht-Elementen
Formal basiert der neue Wehrdienst zunächst auf Freiwilligkeit, ist also keine klassische Wehrpflicht wie früher. Gleichzeitig führt das Gesetz verpflichtende Elemente ein: insbesondere eine Musterung und eine für Männer verpflichtende Bereitschaftserklärung sowie die Möglichkeit, per Rechtsverordnung eine Einberufung zu verfügen, wenn nicht genug Freiwillige gefunden werden. Dazu braucht die Regierung aber jeweils die Zustimmung des Bundestages, weil die verpflichtende Heranziehung stark in Grundrechte eingreift.
Gibt es wieder Zivildienst als Ersatzdienst?
Solange der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit beruht, gibt es keinen verpflichtenden Ersatzdienst und damit auch keinen klassischen Zivildienst. Mehrere Regierungs- und Fachstellen betonen jedoch, dass mit einer möglichen Reaktivierung einer echten Wehrpflicht automatisch auch ein ziviler Ersatzdienst nötig wäre, weil das Grundgesetz ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorsieht. Strukturen für einen neuen Zivildienst müssten dann erst wieder aufgebaut werden, da nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 die alten Zivildienststellen weitgehend in freiwillige Dienste überführt wurden.
Rolle von FSJ und anderen Freiwilligendiensten
Parallel zur Reform des Wehrdienstes soll der Bereich der Freiwilligendienste deutlich ausgebaut werden; die Bundesregierung plant zusätzliche Mittel und Tausende neue Plätze etwa in Kitas, Pflege, Schulen, Klima- und Katastrophenschutz. Wohlfahrtsverbände sehen die Reform als Chance, ein „Recht auf Freiwilligendienst“ gesetzlich zu verankern und fordern, dass ein möglicher Ersatzdienst künftig auch breit über FSJ, FÖJ, BFD oder andere Freiwilligendienst-Formen erfüllt werden kann. Die politische Debatte kreist daher weniger um eine Rückkehr des alten Pflicht-Zivildienstes, sondern eher um eine Mischung aus modernem Wehrdienst und gestärkten, aber weiterhin freiwilligen sozialen Diensten.
Zukunft: Dienstpflicht, Wehrpflicht oder freiwillige Modelle?
Innerhalb der Koalition und in der Opposition wird kontrovers diskutiert, ob ein allgemeiner Pflichtdienst für junge Menschen kommen soll, der Militär- und Zivildienst umfasst. Der aktuelle Kompromiss lautet: jetzt auf Freiwilligkeit und Attraktivitätssteigerung setzen, sich aber rechtlich die Option offenhalten, Wehrpflicht und entsprechenden Ersatzdienst später wieder zu aktivieren, falls Freiwillige nicht reichen oder die Sicherheitslage es erfordert. Für Jugendliche bedeutet das: Kurzfristig bleibt alles freiwillig, langfristig ist eine verbindliche Dienstpflicht – militärisch oder zivil – politisch weiterhin möglich.