Die Fraktion „Die Linke“ richtete zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie möchte folgende Fragen beantwortet haben:
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BFD 2012: nicht jeder Bewerber kann mit einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst rechnen
Die Plätze im Bundesfreiwilligendienst sind auf 35.000 Stellen pro Jahr begrenzt. § 7 Abs. 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben eine jährliche Mitteilung bis Ende Januar des jeweiligen Jahres vor, wie viele Plätze jede Zentralstelle im nächsten Freiwilligenjahr besetzen kann.
Kostenerstattung und Förderung im BFD und FSJ
Träger bzw. Einsatzstellen erhalten für die von ihnen bereit gestellten und besetzten Plätze im BFD und FSJ bzw. FÖJ eine Förderung bzw. Kostenerstattung durch den Bund. Im Bereich des FSJ und FÖJ gibt es zusätzlich eine Förderung durch die jeweiligen Bundesländer. Nachfolgend wird die Förderung durch den Bund dargestellt.
Zentralstellen-Träger-Einsatzstellen
Immer noch bestehen Unklarheiten, was die Aufgaben von Zentralstellen, Trägern und und Einsatzstellen im BFD anbelangt. Hier ein kleiner Überblick:
Zentralstellen Bundesfreiwilligendienst
Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes sieht die Bildung von Zentralstellen vor. Beim bisherigen Bundesamt für den Zivildienst wird eine Zentralstelle eingerichtet.
Koppelung zwischen BFD und FSJ/FÖJ
Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes will die bisher bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ stärken, nicht durch den BFD verdrängen. Aus diesem Grunde wird das sogenannte Element der Koppelung eingeführt.