Der Bundesfreiwilligendienst, auch BFD oder Bufdi genannt, feiert im Jahr 2022 seinen 11 Geburtstag.
Ersatz für den Zivildienst
Er wurde seinerzeit als Ersatz für den Zivildienst geschaffen, der, ebenso wie der Wehrdienst, ausgesetzt wurde.
Auch Freiwillige im FSJ oder Bundesfreiwilligendienst sind mit dem neuartigen Coronavirus konfrontiert.
Die Medien sind voll davon, im Alltag ist es auch zu spüren: der Umgang der Bevölkerung mit dem Coronavirus und die Schutzmaßnahmen öffentlicher stellen, die gegen die rasche Ausbreitung des Coranoa Virus getroffen werden. Auswirkungen gibt es auch im FSJ, dem BFD und anderen Freiwilligendiensten.
Für die staatlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und BFD gilt, dass es sich dabei zwar nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, dennoch das Arbeitsrecht Anwendung findet. FSJ-ler müssen also trotz möglicher Gefahren zu ihrem Dienst erscheinen, es sei denn, die Einrichtungsleitung ordnet etwas anderes an. Bei einer Infektion sind sie verpflichtet, dies der Einrichtung umgehend mitzuteilen und sich entsprechend den ärztlichen und denen des Gesundheitsamtes zu verhalten.
Jugendliche unter 27 Jahre, die ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), ein FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder den BFD (Bundesfreiwilligendienst) absolvieren, haben die Möglichkeit, den Freiwilligendienst in Zukunft in Teilzeit zu verrichten.
Der Bundesrat hat den zugrundeliegenden Beschluss des Bundestages im April 2019 gebilligt.
Ein Freiwilligendienst in Teilzeit für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahre ist jedoch nicht allgemein, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es müssen wichtige persönliche Gründe gegeben sein.
Die neue gesetzliche Regelung richtet sich also an Jugendliche. Erwachsene über 27 Jahre, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, konnten und können dies bereits in Teilzeit machen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie der Bundesfreiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zukünftig auch in Teilzeit geleistet werden können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf den Weg gebracht. Danach soll ein Freiwilligendienst im Bereich des FSJ, FÖJ und BFD von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese sind
– ein berechtigtes Interesse des Freiwilligen sowie
– das Einverständnis der Einsatzstelle vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse wird in den Fällen angenommen, dass
– der Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen betreut,
– schwerbehindert ist oder
– aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann oder
– vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind.
Gegenwärtig konnte nur der Bundesfreiwilligendienst ab der Vollendung des 27. Lebensjahr in Teilzeit absolviert werden. Eine Ausnahme bildete das dreijährige Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Dieses ist jedoch Ende 2018 beendet worden.
Gegenwärtig leisten etwa 100000 Menschen in Deutschland ehrenamtliche Arbeit im Bundesfreiwilligendienst. Viele junge Erwachsene machen den Dienst direkt nach der Schule um sich für das spätere Berufsleben zu orientieren. Aber auch ältere Menschen absolvieren den Bundesfreiwilligendienst.
Lucas arbeitet in der Flüchtlingshilfe. Er geht regelmäßig in die Flüchtlingsunterkünfte, holt die junge Menschen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak ab, um mit ihnen auf dem Sportplatz zu trainieren und zu spielen. Er hat das Abi in der Tasche. Doch bereits auf dem Gymnasium leitete er eine Fußball-AG für Kinder aus Aussiedlerfamilien.
Vor genau einem Jahr hat Lucas seinen begonnen. Er erzählt uns: „Ich wusste nach dem Abitur nicht, ob und was ich studieren soll. Ich wollte Pause vom Lernen machen und mich sozial engagieren.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist der neue Name des alten Bundesamtes für Zivildienst. Aber nicht nur der Name ist neu, auch die Aufgaben haben sich geändert. War das Amt bisher für die Zivis und ihren Dienst zuständig, so muss es sich jetzt hauptsächlich um den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kümmern, der den Zivildienst am 1. Juli 2011 ablöst.
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes steht heute zur Verabschiedung auf dem Programm des Bundestages. Die Abgeordneten entscheiden in 2. und 3. Lesung über den neuen Freiwilligendienst, der als Ersatz für den wegfallenden Zivildienst gedacht ist. Es sollen 35.000 Freiwillige pro Jahr einen helfenden Dienst in vorwiegend gemeinnützigen Einrichtungen leisten.
Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes sieht die Bildung von Zentralstellen vor. Beim bisherigen Bundesamt für den Zivildienst wird eine Zentralstelle eingerichtet.
Die Bundesregierung hat ihren Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Er ist als Bundesratsdrucksache 849/10 veröffentlicht worden.
Der Bundesfreiwilligendienst tritt nach dem Willen der Bundesregierung an die Stelle des Zivildienstes. Dieser läuft Mitte des Jahres 2011 mit dem Wegfall der Wehrpflicht aus.