ADiA besteht fort
Den Andere Dienst im Ausland (ADiA) gibt es weiterhin, und zwar auch nach Aussetzung des Zivildienstes. Letzterer ist bekanntlich am 1. 7. 2011 zusammen mit dem Wehrdienst auf unbestimmte Dauer abgeschafft, genauer gesagt, ausgesetzt worden. § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetzes sichert jedoch das Fortbestehen des ADiA.