Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
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BFD 2012: nicht jeder Bewerber kann mit einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst rechnen
Die Plätze im Bundesfreiwilligendienst sind auf 35.000 Stellen pro Jahr begrenzt. § 7 Abs. 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben eine jährliche Mitteilung bis Ende Januar des jeweiligen Jahres vor, wie viele Plätze jede Zentralstelle im nächsten Freiwilligenjahr besetzen kann.
Bundesfreiwilligendienst – BFD – nun Gesetz
Das Gesetzgebungsverfahren für die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist abgeschlossen. Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG) vom 28. April 2011 wurde im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 687 ff.) veröffentlicht.
BFD-Plätze werden Zahl der Freiwilligen bei weitem übersteigen
170.000 freie BFD-Plätze
Der Bundesfreiwilligendienst wird am 1. Juli 2011 mit fast 170.00 Plätzen starten. Hintergrund ist, dass sich die bisherigen anerkannten Zivildienststellen automatische per Gesetz in BFD-Plätze umwandeln. Der Zivildienst hatte im letzten drei Jahr 108.500 Plätze besetzte Plätze und ca. 60.000 Plätze, die innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einem Zivi besetzt werden konnten.
Anspruch auf Kindergeld und Bundesfreiwilligendienst
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des BFDG ist allein aus der Tatsache, dass der Bundesfreiwilligendienst geleistet wird, kein Anspruch auf Kindergeld herzuleiten. Dies könnte im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Sollte es bei der gegenwärtigen Gesetzesfassung bleiben, so gilt folgendes: