Der Bundesfreiwilligendienst, auch BFD oder Bufdi genannt, feiert im Jahr 2022 seinen 11 Geburtstag.
Ersatz für den Zivildienst
Er wurde seinerzeit als Ersatz für den Zivildienst geschaffen, der, ebenso wie der Wehrdienst, ausgesetzt wurde.
Auch Freiwillige im FSJ oder Bundesfreiwilligendienst sind mit dem neuartigen Coronavirus konfrontiert.
Die Medien sind voll davon, im Alltag ist es auch zu spüren: der Umgang der Bevölkerung mit dem Coronavirus und die Schutzmaßnahmen öffentlicher stellen, die gegen die rasche Ausbreitung des Coranoa Virus getroffen werden. Auswirkungen gibt es auch im FSJ, dem BFD und anderen Freiwilligendiensten.
Für die staatlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und BFD gilt, dass es sich dabei zwar nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, dennoch das Arbeitsrecht Anwendung findet. FSJ-ler müssen also trotz möglicher Gefahren zu ihrem Dienst erscheinen, es sei denn, die Einrichtungsleitung ordnet etwas anderes an. Bei einer Infektion sind sie verpflichtet, dies der Einrichtung umgehend mitzuteilen und sich entsprechend den ärztlichen und denen des Gesundheitsamtes zu verhalten.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie der Bundesfreiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zukünftig auch in Teilzeit geleistet werden können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf den Weg gebracht. Danach soll ein Freiwilligendienst im Bereich des FSJ, FÖJ und BFD von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese sind
– ein berechtigtes Interesse des Freiwilligen sowie
– das Einverständnis der Einsatzstelle vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse wird in den Fällen angenommen, dass
– der Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen betreut,
– schwerbehindert ist oder
– aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann oder
– vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind.
Gegenwärtig konnte nur der Bundesfreiwilligendienst ab der Vollendung des 27. Lebensjahr in Teilzeit absolviert werden. Eine Ausnahme bildete das dreijährige Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Dieses ist jedoch Ende 2018 beendet worden.
Ob Inland oder Ausland (hier USA): Für ein freiwilliges Jahr 2018 müssen die Bewerbungsfristen beachtet werden.
Für viele Schüler heißt 2018: Endlich geschafft! Schule ade! Abitur in der Tasche! Doch was kommt dann? Sofort an die Uni oder in die berufliche Ausbildung? Oder erst mal durchatmen und sammeln? Wäre da nicht ein freiwilliges Jahr die ideale Zwischenlösung? Ja, das ist es!
Wer ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), einen BFD (Bundesfreiwilligendienst), einen IJFD (Internationalen Jugendfreiwilligendienst) oder einen ähnlichen staatlich geförderten Freiwilligendienst absolviert, erhält keine Vergütung, sondern lediglich ein Taschengeld. Zusätzlich gibt es eventuell noch freie Unterkunft und Verpflegung bzw. einen Zuschuss hierzu.
Die Möglichkeit, sich für ein Jahr freiwillig zu engagieren, bietet sich beim FSJ, FÖJ und BFD. Dabei werden soziale, ökologische, kulturelle und politische Kompetenzen vermittelt sowie das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt. Der BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist dabei das jüngste Geschwisterkind bei den Freiwilligendiensten. Ihn gibt es seit knapp sechs Jahren.
Gegenwärtig leisten etwa 100000 Menschen in Deutschland ehrenamtliche Arbeit im Bundesfreiwilligendienst. Viele junge Erwachsene machen den Dienst direkt nach der Schule um sich für das spätere Berufsleben zu orientieren. Aber auch ältere Menschen absolvieren den Bundesfreiwilligendienst.
Lucas arbeitet in der Flüchtlingshilfe. Er geht regelmäßig in die Flüchtlingsunterkünfte, holt die junge Menschen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak ab, um mit ihnen auf dem Sportplatz zu trainieren und zu spielen. Er hat das Abi in der Tasche. Doch bereits auf dem Gymnasium leitete er eine Fußball-AG für Kinder aus Aussiedlerfamilien.
Vor genau einem Jahr hat Lucas seinen begonnen. Er erzählt uns: „Ich wusste nach dem Abitur nicht, ob und was ich studieren soll. Ich wollte Pause vom Lernen machen und mich sozial engagieren.
Nach dem Willen der Bundesfamilienministerin soll der Bundesfreiwilligendienst (BFD) mehr in die Arbeit mit Asylbewerbern einbezogen werden. Die Ministerin erklärte angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen: „Ohne das Engagement der Freiwilligen werden wir die Aufgabe der Flüchtlingshilfe nicht stemmen können“. Sie will den Bundesfreiwilligendienst für diese Aufgabe mit einem Sonderprogramm aufstocken. Auch der Bundesinnenminister hatte bereits gefordert, die Zahl der Freiwilligen im BFD zu erhöhen, um Flüchtlinge besser betreuen zu können.
Das FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und der BFD (Bundesfreiwilligendienst) unterscheiden sich kaum. Beides sind Freiwilligendienste im sozialen, kulturellen oder umweltpolitischen Bereich, die sich an Menschen nach Beendigung der Schulpflicht richten. Beim FSJ liegt die obere Altersgrenze bei 27 Jahren.
Im Bundesfreiwilligendienst (aber auch im FSJ oder JÖF) besteht die Pflicht der Freiwilligen, an Bildungsseminaren teilzunehmen.
U.a. nach diesen Bildungsseminaren erkundigte sich die Linksfraktion im Bundestag.
Wir geben die Anfrage und Antwort der Bundesregierung zu diesem Thema des BFD wörtlich wieder (Quelle: BT-DS 18/4302):