Jugendliche unter 27 Jahre, die ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), ein FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder den BFD (Bundesfreiwilligendienst) absolvieren, haben die Möglichkeit, den Freiwilligendienst in Zukunft in Teilzeit zu verrichten.
Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu
Der Bundesrat hat den zugrundeliegenden Beschluss des Bundestages im April 2019 gebilligt.
Ein Freiwilligendienst in Teilzeit für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahre ist jedoch nicht allgemein, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es müssen wichtige persönliche Gründe gegeben sein.
Die neue gesetzliche Regelung richtet sich also an Jugendliche. Erwachsene über 27 Jahre, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, konnten und können dies bereits in Teilzeit machen.