Im Bundesland Niedersachsen gibt es gegenwärtig die Möglichkeit, ein freiwilliges wissenschaftliches Jahr zu absolvieren, allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ). Dieser Jugendfreiwilligendienst wird dann bei Hochschulen gemacht, die als gemeinnützige Einrichtungen im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes gelten.
Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr (FWJ) geplant
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