Freiwillige im BFD uns FSJ bekommen ein Taschengeld und darüber hinaus noch weitere geldwerte Zuwendungen.
Höchstbetrag Taschengeld 2013
Ab dem 1. Januar 2013 steigt die Höchstgrenze für das Taschengeld von 336 auf 348 Euro. Die Erhöhung gründet sich darauf, dass das Taschengeld immer 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Diese ist 2013 angestiegen.