Ein Freiwilliger, die während des Bundesfreiwilligendienstes erkrankt, erhält auch weiterhin sein Taschengeld. In der Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-Vertrag) ist geregelt, dass die Einsatzstelle verpflichtet ist, das Taschengeld und die für die Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, so wird von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld gem. § 44 SGB V gezahlt. Es gibt damit auch eine Art Lohnfortzahlung im BFD.
Archiv für den Monat: Januar 2012
BFD 2012: nicht jeder Bewerber kann mit einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst rechnen
Die Plätze im Bundesfreiwilligendienst sind auf 35.000 Stellen pro Jahr begrenzt. § 7 Abs. 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben eine jährliche Mitteilung bis Ende Januar des jeweiligen Jahres vor, wie viele Plätze jede Zentralstelle im nächsten Freiwilligenjahr besetzen kann.
BFD: bundeseinheitlicher Freiwilligendienstausweis kommt
Der Bund plant, einen bundeseinheitlichen Freiwilligendienstausweises für alle BFD-ler herauszugeben. An sich sollte dieser BFD-Ausweis bereits Anfang 2012 zur Verfügung stehen. Da jedoch Produktion dieses Ausweises förmlich ausgeschrieben werden musste, wird es noch etwas dauern, bis der Freiwilligendienstausweis zur Verfügung steht.
BFD: 175 Euro anrechnungsfrei für Bufdis, die ALG II beziehen
Bufdis, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ) ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten.
Taschengeld im BFD zum 1. Januar 2012 angehoben
Die Höchstgrenze für das Taschengeld im BFD wird am dem 1. Januar 2012 auf 336 Euro pro Monat angehoben.
In der Regel wird dieser Betrag nur bei Neuverträgen mit Einsatzbeginn nach dem 31. Dez. 2011 zur Anwendung kommen, da die Einsatzstellen ansonsten einen zu hohen Verwaltungsaufwand hätten. Es gibt also keine automatische Taschengelderhöhung.
BFD: Bufdis länger in der gesetzlichen Familienversicherung
Am 22. Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz ) verabschiedet. Es wurde im BGBl. vom 28.12.2011 veröffentlicht.
Familienministerium: BFD wird zum Erfolg
Das Bundesfamilienministerium teilte mit, dass der BFD überraschend gut angenommen werde. Er gelte ein halbes Jahr nach seiner Einführung bereits als Erfolg. Inzwischen seien bereits knapp 27.000 Verträge zum Bundesfreiwilligendienst abgeschlossen worden. Rund 45 Prozent der Bufdis seien Frauen, insgesamt 80 Prozent seien jünger als 27 Jahre. Aber auf Rentner würden den BFD leisten.
Am Silvesterabend 2011 lief der Zivildienst, der Dienst für die letzten Kriegsdienstverweigerer in Deutschland, endgültig aus. Die Jobs der Zivis in den Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Kitas werden nun häufig von Bufdis oder BFDlern übernommen. Der Bundesfreiwilligendienst soll die Lücken schließen, die sich aus dem Ende des Zivildienstes ergeben.