Der Bundesfreiwilligendienst, auch BFD oder Bufdi genannt, feiert im Jahr 2022 seinen 11 Geburtstag.
Ersatz für den Zivildienst
Er wurde seinerzeit als Ersatz für den Zivildienst geschaffen, der, ebenso wie der Wehrdienst, ausgesetzt wurde.
Jugendliche unter 27 Jahre, die ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), ein FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder den BFD (Bundesfreiwilligendienst) absolvieren, haben die Möglichkeit, den Freiwilligendienst in Zukunft in Teilzeit zu verrichten.
Der Bundesrat hat den zugrundeliegenden Beschluss des Bundestages im April 2019 gebilligt.
Ein Freiwilligendienst in Teilzeit für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahre ist jedoch nicht allgemein, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es müssen wichtige persönliche Gründe gegeben sein.
Die neue gesetzliche Regelung richtet sich also an Jugendliche. Erwachsene über 27 Jahre, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, konnten und können dies bereits in Teilzeit machen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie der Bundesfreiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zukünftig auch in Teilzeit geleistet werden können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf den Weg gebracht. Danach soll ein Freiwilligendienst im Bereich des FSJ, FÖJ und BFD von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese sind
– ein berechtigtes Interesse des Freiwilligen sowie
– das Einverständnis der Einsatzstelle vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse wird in den Fällen angenommen, dass
– der Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen betreut,
– schwerbehindert ist oder
– aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann oder
– vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind.
Gegenwärtig konnte nur der Bundesfreiwilligendienst ab der Vollendung des 27. Lebensjahr in Teilzeit absolviert werden. Eine Ausnahme bildete das dreijährige Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Dieses ist jedoch Ende 2018 beendet worden.
Wer ein FSJ oder einen BFD absolviert kann u.U. Vergünstigungen wie einen freien Eintritt in ein Hallenbad erhalten.
Wer ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) bzw. einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, der macht das ehrenamtlich. Er oder sie bekommt kein Gehalt, keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld. Evt. Stellt die Einrichtung Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
Eine sparsame Lebensführung ist die notwendige Konsequenz – oder die Unterstützung durch Eltern.
Viele Menschen, die ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, fragen sich, ob es sonstige Vergünstigungen gibt, die sie in Anspruch nehmen können.
Wir haben einige Fragen und Antworten zusammengetragen. Antworten zusammengetragen.
Wie jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2019 erhöht, und zwar auf 6700 Euro monatlich. Darüber dürfen sich alle im Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) tätigen Menschen freuen. Denn aus dieser Bemessungsgrenze wird der Höchstsatz des Taschengeldes für den Bundesfreiwilligendienst berechnet. Und zwar beträgt er 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2019 beträgt der Höchstsatz des im BFD gezahlten Taschengeldes somit 402 Euro.
Wer ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), einen BFD (Bundesfreiwilligendienst), einen IJFD (Internationalen Jugendfreiwilligendienst) oder einen ähnlichen staatlich geförderten Freiwilligendienst absolviert, erhält keine Vergütung, sondern lediglich ein Taschengeld. Zusätzlich gibt es eventuell noch freie Unterkunft und Verpflegung bzw. einen Zuschuss hierzu.
Das Sonderprogramm des Bundes „BFD mit Flüchtlingsbezug“ hat bisher viel bewirkt. Die jungen und älteren Menschen, die sich dort engagieren, sind die Willkommenskultur in Person. Ohne die Freiwilligen wäre für geflüchtete Menschen in vielen Städten Deutschlands der Schritt in ein selbstständiges Leben weit schwieriger.
Vielerorts bieten die städtischen Sozialämter den Bundesfreiwilligendienst in ihren Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge an, und zwar als zusätzliches Integrationsangebot. Dort können junge oder ältere Menschen (beim BFD gibt es keine Altersbeschränkung) mit und ohne Migrationshintergrund sich ehrenamtlich für Flüchtlinge einsetzen.
Die Möglichkeit, sich für ein Jahr freiwillig zu engagieren, bietet sich beim FSJ, FÖJ und BFD. Dabei werden soziale, ökologische, kulturelle und politische Kompetenzen vermittelt sowie das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt. Der BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist dabei das jüngste Geschwisterkind bei den Freiwilligendiensten. Ihn gibt es seit knapp sechs Jahren.
Keinesfalls alle (ehemaligen) Schüler wissen direkt nach dem Abitur, was sie später arbeiten wollen. Für Jugendliche, die sich noch nicht im Klaren darüber sind, was sie nach dem Abi machen möchten, ist eine Auszeit sinnvoll. Mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Umweltjahr kann man persönlich wachsen und anderen Menschen oder der Umwelt helfen.
Gegenwärtig leisten etwa 100000 Menschen in Deutschland ehrenamtliche Arbeit im Bundesfreiwilligendienst. Viele junge Erwachsene machen den Dienst direkt nach der Schule um sich für das spätere Berufsleben zu orientieren. Aber auch ältere Menschen absolvieren den Bundesfreiwilligendienst.
Lucas arbeitet in der Flüchtlingshilfe. Er geht regelmäßig in die Flüchtlingsunterkünfte, holt die junge Menschen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak ab, um mit ihnen auf dem Sportplatz zu trainieren und zu spielen. Er hat das Abi in der Tasche. Doch bereits auf dem Gymnasium leitete er eine Fußball-AG für Kinder aus Aussiedlerfamilien.
Vor genau einem Jahr hat Lucas seinen begonnen. Er erzählt uns: „Ich wusste nach dem Abitur nicht, ob und was ich studieren soll. Ich wollte Pause vom Lernen machen und mich sozial engagieren.