Ich beziehe mich hier auf " für einen Nebenverdienst die Erlaubnis der Einsatzstelle erforderlich" : Gilt beim BFD das Arbeitsrecht?
Beiträge von Giulia Nic
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Andreas hat im Grunde nach Recht - Aufwandsentschädigung und ALG II: Die Regelung mit dem Taschengeld von 60,00 Euro widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz oder?
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Ich denke aber, wer Aufstocker im SGB II ist ,also zusätzlich ALG II bezieht, kann doch GEZ befreit werden oder?
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Ich habe gelesen, dass man während des BFD krankenversichert ist, wie ist es im Krankheitsfall, erhält man die Vergütung trotzdem?
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Das mit dem Taschengeld (60,00 Euro ) und ALG II-Aufstockung finde ich schon dreist. Wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz sollten doch 100,00 Euro nicht angerechnet werden, wobei die 30,00 Euro Versicherungspauschale inbegriffen sind, so wie bei einem Minijob bis 400,00 Euro.
Bei einem Ein-Euro-Job, der 25 Wochenstunden beinhaltet, hat man sogar 175,00 Euro (Fahrtkosten incl. z.B. Monatskarte) zusätzlich zum Hartz IV-Regelsatz, nur, dass der Ein-Euro-Job nicht freiwillig ist.
Irgendwie sollte die Freiwilligkeit schon eine finanzielle Anerkennung ergeben, sonst ist es nur eine Ehrenamtspauschale und deckt nicht mal die Aufwendungen.
Wenn man durch ALG II-Aufstocker ist hat man Anspruch auf KdU ( Kosten der Unterkunft und Heizung ), wenn man den BFD aber in einer anderen Stadtmacht und dort die Unterkunft und Verpflegung frei hat fütca. 12 Monate, muss man da seine Hauptwohnung aufgeben?