Hi,
das Taschengeld ist m.W. steuerfrei, und der Arbeitgeber/Träger muss Dir eine Steuerbescheinigung mit NULL
erstellen, welche Du beim Finanzamt einreichst , und somit fallen auch keine Steuernachzahlungen an.
Schau mal im Internet , da gibt es eine Entscheidung vom Bundesamt für Steuern aus Bayern, wo das Taschengeld
als steuerfrei eingstuft wird, sowohl für 2012 als auch für 2013.
Beiträge von hirsch
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Habe folgende Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:
Ich habe von meiner Einsatzstelle eine Lohnsteuer-Jahresbescheinigung erhalten, und da ist mein "steuerfreies" Taschengeld als Bruttoarbeitslohn ausgewiesen. Meine Einsatzstelle sagt , dass ist o.k., aber wenn man im Internet schaut, heisst es, das
die Einsatzstelle eine Lohnsteuerbescheinigung mit NULL erstellen muss. Sonst habe ich das Problem bei der Einkommensteuererklärung, und ich muss obwohl steuerfrei noch Steuern drauf zahlen. Hat jemand Erfahrung damit. Danke. -
Hi,
eigentlich kommt es darauf an, ob man vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig tätig
war, und das ist gegeben. Danach richtet sich nämlich der Anspruch - zu sehen unter der arbeitsagentur.de
seite im internet. Bei 12 Monaten gibt es wieder 6 Monate ALG I usw., erst wenn man kein ALG I bekommt, und
sonst keine Einkünfte hat, kommt ALG II. Ich hoffe ich konnte helfen. Gruss Hirsch -
Habe folgende Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:
Ich habe von meiner Einsatzstelle eine Lohnsteuer-Jahresbescheinigung erhalten, und da ist mein "steuerfreies" Taschengeld als Bruttoarbeitslohn ausgewiesen. Meine Einsatzstelle sagt , dass ist o.k., aber wenn man im Internet schaut, heisst es, das
die Einsatzstelle eine Lohnsteuerbescheinigung mit NULL erstellen muss. Sonst habe ich das Problem bei der Einkommensteuererklärung, und ich muss obwohl steuerfrei noch Steuern drauf zahlen. Hat jemand Erfahrung damit. Danke.