So, ich habe heute morgen Antwort von der CDU CSU Fraktion wegen meinem Anschreiben bekommen.
Neben viel Blabla zuerst steht da ganz eindeutig drin das Fahrtkosten nicht aus den 175 Euro zu bestreiten sind sondern das Arbeitsamt diese als Aufwendungen ebenfalls als zusätzlich frei anzuerkennen hat.
Nachfolgend nun mein Anschreiben:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich habe mit freude zur Kenntnis genommen das für Alg2 Bezieher das Taschengeld bei der Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst erhöht wurde. Nachdem ich über das Arbeitsamt eine 6 Monatige Weiterbildung als Altenpflegeassistent/Alltagsbegleiter absolviert habe, habe ich es nun geschafft, das ich über einen BFD in einem großen Düsseldorfer Altenpflegeheim Erfahrungen sammeln kann.
Der BFD ist zunächst auf 6 Monate vertraglich festgelegt worden. Das DRK ist der Träger.
Ich kann diese Stelle zum 15.03.2012 nun antreten. Nach einer längeren Arbeitslosigkeit ist dieses wieder eine Chance für mich in diesem Bereichj Fuß zu fassen.
Guckt man sich Die finanzielle Situation allerdings genauer an, blicke ich eher immer noch frustriert auf die wenige Unterstützung seitens der Arge und über die hohe Anrechnung auf das Alg 2.
Vom Träger bekomme ich 300 Euro Taschengeld. Daneben 50 Euro Verpflegungskostenzuschuß und 72,00 Euro Geldersatzleistung.
Ich brauche dazu eine Monatskarte der DVG Duisburg der Stufe B für die Strecke von Duisburg nach Düsseldorf. Diese Fahrkarte kostet mich 93 Euro im Monat. Eine verbilligte Fahrkarte von der DVG bekomme ich nicht dafür. Die Stelle hat einen Vollzeit Umfang von 40 Stunden, und ich bin zusammen mit dem Pendelverkehr über 11 Stunden täglich außer Haus.
Nach dem Kauf der Fahrkarte habe ich noch 82 Euro mehr im Monat als jemand der gar nichts tut.
In dem Altenheim wird keine Kleidung gestellt. Man muß einfache Privatkleidung tragen.
Wegen der erhöhten Infektionsgefahr muß natürlich auch häufiger gewaschen werden als sonst. Und man braucht schon eigentlich robuste Kleidung, welche auch mal auf 60 Grad gewaschen werden kann.
Außerdem bin ich den ganzen Tag unterwegs, kann z.B nicht mehr zur Tafel gehen, oder nach günstigen Discounter angeboten gucken und diese vergleichen. Warmes Mittagessen muß teurer erworben werben, und somit wg. der hohen Anrechnung nicht mehr drin.
Wenn ich das Richtig verstanden habe dann bleiben mir nur die 175 Euro vom Taschengeld für den ganzen Aufwand. Und das kann ja wohl nicht so gewollt sein von Ihnen mit der Gesetzesgebung, oder ?
Ich habe bei der Arge angefragt ob Fahrtkosten wenigstens für den ersten Monat übernommen werden können. Oder ich einen Alg 2 Vorschuß bekommen kann um mir die Fahrkosten leisten zu können. Ich bin damit bis jetzt 3 mal auf Granit - Ablehnung gestoßen.
Ich hoffe Sie können meine Situatiojn nun ein wenig verstehen. Zum einen möchte ich daher von Ihnen wissen ob dieses Gesetzt wirklich so ist...(nur 175 euro bleiben mir) oder ob da was falsch ausgelegt wird.
Die Zahlungen heißen doch extra schon Taschengeld, Verpflegungskostenzuschuß und Geldersatzleistung.....
Und dann werden diese trotzdem als Einkommen im Hartz 4 Bezug bis auf den Freibetrag voll angerechnet ???
Ich kann einfach nicht glauben, das das so geplant war, und Sie sich jetzt dann zufrieden zurücklehnen mit dem Gefühl einen großen Anreiz hier für Hartz 4 Bezieher geschaffen zu haben einen BFD zu machen.
Zumindest die Fahrtkosten dürften nicht von den 175 Euro zu zahlen sein finde ich, und für das Wäsche waschen und Privatkleidung nutzen müßte die Geldersatzleistung auch frei bleiben.
Und der Verpflegungskostenzuschuß ist bei einer solchen Vollzeit Stelle doch auch nicht ganz anzurechnen...
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomastaxi aus Duisburg (39 jahre)