Richtig, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben schreibt unter anderem:
Zitat
Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich
Wir haben aktuell zum Beispiel einen 28 jährigen Freiwilligen in unseren integrativen Kinderhort 