Hallo,
ja, Minustunden kann es nicht geben. Es handet sich ja nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine ehrenamtliche Tätigkeit auf Vertragsbasis.
Da muss man mit der Einsatzstelle sprechen.
Gruss
Micha
Hallo,
ja, Minustunden kann es nicht geben. Es handet sich ja nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine ehrenamtliche Tätigkeit auf Vertragsbasis.
Da muss man mit der Einsatzstelle sprechen.
Gruss
Micha
Hi,
das ist ja wirklich unverschämt. Wie ist das denn weitergegangen?
Ich finde es nicht tragbar, wenn überhaupt keine Begründung für so ein Verhalten des Trägervereins gegeben wird.
Echt schade!!!
LG
Gudrun
Hallo,
der Internationale Jugendfreiwilligendienst hat ja das förmliche FSJ im Ausland ersetzt. Also fällt er meines Wissens auch unter das Jugendfreiwilligendienste-Gesetz. Es dürfte dann die 5 Jahres Grenze gelten.
Viele Grüße
Marc
Hallo,
wer hat denn Erfahrungen zur Taschengeldzahlung für Bufdis im Jahr 2020?
Viele Grüße
Miriam
Hallo Micha,
wenn du viel Glück hast, bekommst du für 2018 noch einen Restplatz. Da solltest du aber rasch bei den bekannten Organisationen anrufen und nachfragen.
Ansonsten, ja, musst du dich für 2019 bewerben. Die Bewerbungsfrist beginnt nach den Sommerferien.
Gruss
Heidrun
Hallo,
ich möchte ein FSJ im Ausland machen. Die Bewerbung für 2018 ist sicher schon zu spät, oder? Da muss man sich wahrscheinlich auf 2019 konzentrieren.
Wer kennt sich aus?
Gruss
Micha
Hallo Lea,
also transformieren kann man ein Visum nicht. Man muss ein neues - zu dem anderen Zweck - beantragen.
Deine Freundin aus Venezoela muss nicht ausreisen, sie kann das Visum auch in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragen. Allerdings wird dem Antrag nur stattgegeben, wenn sie bereits eine FSJ Stelle hat. Zudem hat die Behörde Ermessensspielraum. Auch bei einer festen FSJ-Stelle, muss sie kein Visum erteilen.
Veile Grüße
Sarah
Hallo,
das scheint wirklich eine unbefriedigende Situation zu sein.
Aber vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass du zusammen mit den anderern BFD-lern die Initiative ergreift und überlegt, was ich eigenständig anbieten könnte. Du arbeitest in einem Jugenhaus. Vielleicht könnte ihr Ausflüge organisieren oder sportliche Aktivitäten anbieten oder gemeinsames Abendessen.
Schildere doch mal den Ablauf in dem Jugendhaus. Wer wohnt da, für wen ist es, wie viele Leute sind dort usw. Dann könnte man mehr Tipps geben.
Gruss
Heike
Hi Ahnungsloser,
ja, du hast Recht, der Verein stellt sich da nicht in ein gutes Licht. Aber so etwas kommt oft vor..
'Gruss
Marcel
Hallo,
klar, du kannst dein FSJ beenden, wenn du eine Arbeitsstelle findest. Aber vielleich ist das FSJ ja auch eine Hilfe zur Orientierung.
Gruss
Tanja
Hallo,
jeder Träger bzw. jede Einsatzstelle entscheidet, wann sie einen Freiwilligen aufnehmen möchte. Für den BFD gibt es keine Vorgaben. Dort kann das ganze Jahr über eingestellt werden. Aber wie gesagt, wenn der Träger nur am 1.9. einstellen will, ist das seine Sache.
Für das FSJ sieht es anders auch. Dort ist der 1.9. normalerweise der Stichtag. Aber mann kann auch danach noch Stellen finden.
Gruss
Heiko S.K.
Hallo gu-ko,
ja, auch wenn dein Neffe kein Deutsch spricht, besteht die Möglichkeit, ein FSJ oder einen BFD zu machen. Allerdings musst er sich selbst um einen Träger bzw. eine Einsatzstelle kümmern, die die mangelnden Deutschkenntnisse akzeptiert. Ein Deutschkurs kann z.B. bei der örtlichen VHS absolviert werden.
Gruss
Mirco F.
Hallo,
wenn der BFD beendet ist, dann muss eine neue Aufenthaltserlaubnis beantrag werden. Dafür kommt es auf die Qualifikation des Antragstellers an. Schau mal hier: http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
Viele Grüße
Harald
Hallo,
man bekommt eine Bescheinigung über die Teilnahme und Dauer des FSJ oder BFD.
Aber das war noch nicht alles:
Geregelt ist Pflicht zu Erstellung eines Zeugnisses in § 11 Abs. 2 BFDG (Bundesfreiwilligendienstgesetz). Danach hat jedr Freiwillige im BFD unabhängig von der
tatsächlichen Dauer des BFD Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Qualifiziert bedeutet dabei, dass eine Bewertung erfolgt. Das Zeugnis muss die BFD-Stelle ungefragt ausstellen, eines gesonderten Antrags durch den Freiwilligen bedarf es nicht.
Viele Grüße
A. S.
Hallo,
einen Bundesfreiwilligendienst kann man alle 5 Jahre wiederholen. Ein FSJ kann man nur einmal machen, also nur einmal 12 bis maximal 18 Monate. Ein FSJ und ein FÖJ kann man hintereinander machen, wenn beides wenigstens 6 Monate dauert.
Also ich würde sagen, dass du nach drei Monaten nicht noch ein zweites FSJ machen kannst.
Gruss
Miri F.
Hallo,
willst du das neue FSJ bei einem anderen Träger machen?
Gruss
Tanja
Hallo.
Ja, da hast du Recht. Der Dienstgeber muss alles das zur Verfügung stellen, was nach gesetzlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) bei der Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben ist. Sprich die Organisation, bei der du den BFD absolvierst, noch einmal darauf an. Zur Not wendest du dich an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Da kann man einfach anrufen.
Gruß
Sabine