Hallo,
ich habe folgende Fragestellung:
Wie wirkt sich der BfD auf die Rente aus? Wo sollen sich Senioren, die ja oft kein Internet haben, bewerben? Was sind die spezifischen Voraussetzungen für Rentner?
Vielen Dank.
Horst
Hallo,
ich habe folgende Fragestellung:
Wie wirkt sich der BfD auf die Rente aus? Wo sollen sich Senioren, die ja oft kein Internet haben, bewerben? Was sind die spezifischen Voraussetzungen für Rentner?
Vielen Dank.
Horst
Hallo,
schau mal hier: Förderung FSJ. Man muss sich also bzgl. der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres an den Träger wenden.
Gruss,
Ingo
Hallo Marco,
also, ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es in Mainz keine FSJ-Plätze gibt, die eine Unterkunft anbieten. Na, ja, lassen wir das mal dahinstehen.
Also der Kindergeldanspruch besteht auch dann, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Für den Kindergeldanspruch spielt es keine entscheidende Rolle, ob man noch bei den Eltern wohnt oder ausgezogen ist, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Gruss,
Maja
Hallo, nein, bisher ist es nicht vorgesehen, dass BFD-ler von den Rundfunkgebühren befreit werden. Ist beim FSJ auch nicht so.
Gruss
Mareike
Hallo,
wie ist es? Kann man sich während man ein FSJ leistet bei der GEZ von den Rundfunkgebühren befreien lassen? Man hat ja da nicht mehr Geld zur Verfügung, als ein Hartz IV Bezieher. Da müsste doch eigentlich eine Rundfunkgebührenbefreiung drin sitzen.
Gruss
Mika
Hi Max,
Ja, eine Kündigung ist möglich; eine sofortige aus wichtigem Grund und eine reguläre, fristgemäße Kündigung:
Nach Ablauf der Probezeit von zwei Wochen kann die Vereinbarung zum BFD aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach bekannt werden des Kündigungsgrundes von jedem Vertragspartner außerordentlich, also fristlos, gekündigt werden. Daneben kann die Vereinbarung von den Parteien, mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden, ordentliche Kündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
LG
Sabrina
Hallo,
meine Frage ist, ob man die gesamte Dauer des BFD ableisten muss, oder ob es möglich ist, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen? Gilt hier das Kündigungsrecht des Arbeitsrechts entsprechend?
Eine fristlose Kündigung, also eine Kündigung aus wichtigem Grund muss doch auch beim Bundesfreiwilligendienst möglich sein, oder?
Danke.
Max
Hallo,
da wäre das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) der richtige Ansprechpartner. Allerdings muss man unterscheiden zwischen Träger für den BFD und Einsatzstelle des BFD.
Gruss
Guido
Da wird sich nichts ändern. Das Bundesamt für Zivildienst bzw. die dort eingerichtete Zentralstelle wird weiterhin der Ansprechpartner sein. Allerdings ist geplant, dem BAZ einen anderen Namen zu geben.
Man darf erwarten, das das BAZ einen Leitfaden zum Ablauf des BFD herausbringen wird.
Gruss
Simone
Die Kosten für die Unterkunft müssen von der Einsatzstelle getragen werden.
Gruss
Tobias
Hallo,
grundsätzlich entscheidet die Einsatzstelle selbst, wen sie als Freiwilligen nimmt. Sie kann also auch nur diejenigen nehmen, die eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
Ein vorzeitiger Abbruch des Dienstes ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann die Dienststelle dies nur aus besonderen Gründen tun, da der Vertrag ja mit dem Bund abgeschlossen wird.
Die Bereitstellung von Unterkunft ist kein Muss. Die Kosten müssen ja von der Einsatzstelle auch selbst getragen werden.
Seminare sind verpflichtend!
Es ist eine externe Fortbildung durch die übergeordneten Träger bzw. die bisherigen Zivildienstschulen angedacht. Die Fortbildungen müssen den Anforderungen an die Seminarpflicht genügen, insoweit werden die Inhalte vorgegeben.
Gruss
Michael V.
Die Frage kann mit JA beantwortet werden. Die Zivildienstplätze wandeln sich automatisch in Bundesfreiwilligendienst-Stellen um.
Gruss
Martin
Wenn man eine FSJ-Einsatzstelle werden will, also einen FSJ-Platz anbieten will, dann muss man sich an einen Träger wenden. Die Träger sind auf Landesebene organisiert. Also muss man etwa an den Landesverband der AWO herantreten oder sich an die Caritas oder einen sonstigen Träger wenden.
Gruss,
F.L.
Hallo,
ja, die Zivildienstplätze wandeln sich automatisch kraft Gesetz in BFD-Plätze um. Da muss man nichts weiter veranlassen oder beantragen. Man muss auch keine FSJ-Plätze schaffen. Lediglich dann, wenn man einen neuen Platz schaffen will, müsste das dann ein FSJ-Platz sein.
Gruss
Herbert K.
Zu der Frage, wie man Einsatzstelle im BFD wird, schau auch mal hier:
Hi,
also Zivis wird es ja bald nicht mehr geben. Diese werden dann von den Bundesfreiwilligen ersetzt. Aber auch ein FSJ kann man im Krankenhaus machen, klar. Na, zur Krankenpflege wird man nicht eingesetzt, da das FSJ arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein muss. Man macht lediglich Hilfstätigkeiten, also etwa Spazierfahrten und Besorgungen mit den Patienten oder sonstige Hilfsdienste.
Gruss,
Marcus
Nein, so viel Taschengeld wirst du beim FSJ keinesfalls bekommen. Auch wenn es eine Höchstgrenze von 350 Euro oder 330 Euro geben wird, erhält man im Durchschnitt wohl lediglich 150 bis 200 Euro an Taschengeld während des FSJ. Das Taschengeld sezten nämlich die Einsatzstellen nach eigenem Ermessen fest. Manche zahlen mehr, manche weniger.
Grüsse,
Tati
Hallo,
klar, beim FSJ wird das Kindergeld weiter gezahlt. Natürlich nur, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Also, allein deshalb, dass man ein FSJ macht, rechtfertigt noch keinen Kindergeldanspruch. Man darf die Einkommens- und Altersgrenzen nicht überschreiten. Aber das wird man ja im Normalfall auch nicht.
Gruss,
Susan
Hi, Heike,
ich würde einfach mal bei der Stadtverwaltung von Köln nachfragen. Die werden dir sicher weiterhelfen können. Oder du sprichst die großen Träger wie Caritas, AWO oder Johanniter direkt an. Kannst auch mal hier nachschauen, ob es dort bereits eingetragene FSJ-Plätze gibt: FSJ-Stellen.
Viele Grüsse,
Volker