Vielen Dank für die Antwort.
Einerseits verständlich, andererseits schade, denn damit könnte man sicher die Quote der Freiwilligen deutlich erhöhen. Ohne derartige Regelung fallen aber schon mal fast alle potentiellen Freiwilligen, die sich in einem festen Anstellungsverhältnis befinden, schon mal weg.
Möglich wäre z.B. eine Regelung ähnlich wie beim Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub. Da fällt der oder die MitarbeiterIn ja auch für einen gewissen Zeitraum aus, und auch hier muss der Arbeitgeber eine Ersatzlösung finden.