Hallo
wir sind ein Kindergarten in Bayern (e.V.). Uns stellt sich die Frage, ob ein FSJ auch von einem Ausländer gemacht werden kann. Diese Person hat eine Arbeit - und Auffenthaltsgenehmigung bis zum Jahr 2019 und arbeitete zuletzt als AU-PAIR.
Vielen Dank für die Infos.
Gruss
M. S.
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