Hallo, ich mache gerade den BFD um einen wiedereinstieg in eine Ausbildung zu bekommen, dies hatte ich auch so bei der Einsatzstelle angegeben.
Ich habe auch schon fleißig Bewerbungen los geschickt und mal nach einem Zwischenzeugniss gefragt für meine Bewerbungen, da ich damit doch bessere Chancen habe um eine Ausbildung zu finden.
Nun wurde mir von der Einsatzstelle mitgeteilt das ich nicht das Recht auf ein Zwischenzeugniss hätte und ich, wenn sich jemand für mich interessieren sollte zwecks Ausbildung sagen sollte das dort bei der Einsatzstelle angerufen werden kann und sie dann sagen werden wie ich mich anstelle.
Im Internet habe ich eine Rechtssprechung dazu gelesen das man ein Zwischenzeugnis mit trifftigem Grund bekommt.... einer der Gründe war unter anderem das man sich auf eine neue Stelle bewerben möchte.
Jetzt meine Frage, ist diese Gesetzeslage beim BFD anders geregelt als bei einem normal angestellten Arbeitnehmer?
Da selbst die BFD Zentrale in meiner nähe sagte das meine Einsatzstelle mir kein Zeugnis austellen muss
Meine Vermutung ist eher das man keine Lust hat sich die Extra Arbeit zu machen
Danke schonmal für die Antworten (=