Hallo,
ein bei uns beschäftigter BFDler soll wegen verschiedenen Vorkommnisse entlassen werden.
Da stellt sich als Betriebsrat für uns die Frage, inwieweit eine Anhörung nach den Bestimmungen des BetrVG, vorgeschrieben ist.
Leider konnte ich auf die Schnelle keine konkrete Antwort finden.
Gruß
Claus