Ein vielleicht nicht unbedeutender Tipp:
Wer nach dem BFD-Jahr zunächst ALG1 bezieht (BFD wird ja angerechnet), muss aufpassen, wie das berechnet wird.
Meine Arbeitsagentur wollte zunächst im Stile des FSJ das BFD-Taschengeld als Bemessungsgrundlage heranziehen. Da wäre natürlich nicht viel herausgekommen...
Ich hatte Januar bis Dezember 2012 BFD, vorher von Januar bis März 2011 ein Praktikum und daraus resultierend eine befristete Stelle April bis Juni 2011.
Es sollte, wie gesagt, das Taschengeld herangezogen werden.
Nach ausführlichem Protest meinerseits und ausführlicher Prüfung kam man zu dem Schluss, dass BFD und FSJ anscheinend doch nicht das selbe ist, und so wurden erstmal noch die 3 Monate befristete Stelle herangezogen. Die sind natürlich zu kurz für eine Berechnung, also wurde das ganze bei mir dann eine fiktive Bemessung.
Da geht es dann um abgeschlossene Berufsausbildung bzw. als was man bestenfalls eingesetzt werden könnte. Ein Uniabschluss bringt da die meisten Punkte und ein höheres ALG1.
Also: aufpassen, dass das ALG richtig berechnet wird, evtl. halt auch fiktiv! Die Arbeitsagentur hat da noch nicht soviel Erfahrung mit BFD...
Berechnung des Arbeitslosengeldes - Selbstständig und arbeitslos - im fokus Archiv - Magazin - ihre-vorsorge.de
Aktuell kommen dann z.B. für Meister rund 880 Euro ALG1 raus und für Uni 1020 Euro.