Hallo,
unser Sohn möchte gern den BFD absolvieren und voraussichtlich hinterher studieren. Man bekommt ja während des Bundesfreiwilligendienstes kein Kindergeld und ist ähnlich wie beim bisherigen Zivildienst über den Bund gesetzlich krankenversichert. Die Zahlung von Kindergeld und der Anspruch auf Familienversicherung während des Studiums endet mit Erreichen des 25. Lebensjahres. Hat man bisher Zivildienst absolviert und das Studium geht über das 25. Lebensjahr hinaus, verlängert sich die Bezugsdauer des Kindergeldes und die Möglichkeit, weiter familienversichert zu sein, um die Dauer des geleisteten Zivildienstes. Meine Frage ist nun, welche Regelung hier für den BFD gelten soll? Die Aussage, dass die Träger ein erhöhtes Taschengeld an diejenigen zahlen sollten, die eigentlich einen Kindergeldanspruch haben, finde ich ungenau formuliert und sehe damit die Höhe der Leistung als sehr unsicher an.