Hallo,
mich würde interessieren, ob man als BUFDI beim Bezug von ALG II neben dem Freibetrag von 175,00 € auch Anspruch darauf hat, zusätzlich zum Freibetrag die Fahrkosten, die sich durch die tägl. Fahrt zur Einsatzstelle ergeben, gezahlt zu bekommen.
Ich habe dies beim Amt beantragt, wurde aber abgelehnt. Weiß jemand von euch, ob das stimmt? Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüße
lotta