Hallo, für alle die ALG2 beziehen!
Seit dem 1.April gibt es einen neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach SGB III § 45 und SGB II § 16, der auch für Bufdis, die zusätzlich ALG2 beziehen gültig sein kann.
Aber ACHTUNG: "die Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ist versicherungspflichtig, so dass Sie derzeit nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes sind. Sie können aber weiterhin arbeitssuchend geführt werden, wenn Sie sich trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, d.h. sich nachweislich auch weiterhin um Arbeit bemühen. Dann wäre die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins für die Nutzung für private Arbeitsvermittler möglich" (Aussage meiner Jobcentervermittlerin), somit muss man zwar auch jederzeit für Vermittlungen des Jobcenters zur Verfügung stehen.
Lg