Hallo zusammen!
In meinem Vertrag steht drin das ich bei Teilzeit 24 Tage Urlaub habe, nur gilt das nicht für meine Chefin die die Tage auf 14 reduziert weil´s ja nur eine Teilzeitstelle ist.
Wieviele Tage stehen mir bei Teilzeit zu?:confused:
Hallo zusammen!
In meinem Vertrag steht drin das ich bei Teilzeit 24 Tage Urlaub habe, nur gilt das nicht für meine Chefin die die Tage auf 14 reduziert weil´s ja nur eine Teilzeitstelle ist.
Wieviele Tage stehen mir bei Teilzeit zu?:confused:
auch ich gehe Teilzeit von 21 Std / Woche und habe laut Vertrag die 24 Tage Urlaub, obwohl ich Freitags meist frei hab.
Ich gehe vom Vertrag aus, somit habe ich die 24 Tage Urlaub.
Hallo!
Ich arbeite Teilzeit (20,1 Stunden, Mo-Fr. Dienstag hab ich immer frei). In meinem Vertrag heisst es "20 Tage Urlaub". Auf Nachfrage meinerseits bei Unterzeichnung "warum nicht 25?" wurde mir mitgeteilt, daß diese nur für die 6 Tage Woche gelten. Aber Bürozicke hat mich mit ihrem posting nun doch verunsichert u. ich werde mich am Montag bei der Bufdi Hotline mal schlaumachen.
Mach das mal, würde mich auch mal interessieren, obwohl ich von meinen Urlaub nichts abgeben werde;), naja wer weiß ob ich ihn eh komplett bis November nehmen kann, da ja auch reichlich Stunden zusammen kommen und ich zu sehen möchte, dass ich Montag und Dienstag im Büro bin.
oh böse Bürozicke, du! Du willst nix abgeben von deinem Urlaub? Echt fies -:))
Ich hab nun ne mail an die hotline gesendet. Ich bin gespannt was die antworten.
Wieso fies,? find ich nicht:p. Außerdem wurde der Vertrag von der BFD-Zentrale (in Köln) so genehmigt, sooo......
ach Zicklein! Das war doch ein Witzle!!!!!!!!
Huch, da fällt mir übrigens grad ein: ich/wir -also der Träger u. ich- haben noch nix erhalten von der BFD Zentrale. Ob ich Ende März dann überhaupt schon Lohn erhalte? Ob die das dann überhaupt schon verbuchen können? Das ist ja alles sehr witzig!
so, hier die offizielle Antwort:
Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
der Mindesturlaubsanspruch im Bundesfreiwilligendienst basiert auf den
Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Dort sind als Mindestanspruch 24
Werktage (incl. Samstag) festgeschrieben. Der Gesetzgeber will also 4 Wochen
Jahresurlaub als Mindeststandard festgeschrieben wissen.
Wenn Ihnen 20 Arbeitstage (ohne Samstage) Urlaub gewährt werden erfüllt dies
die vom Gesetzgeber geforderten Mindeststandards. Sie kommen ja in der Summe
auch auf 4 Wochen Jahresurlaub.
Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen zunächst weiter. Für Rückfragen
stehe ich gerne unter der angegebenen Rufnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Bähr
Service-Center im
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
Tel.: 0221/3673-4571
Fax : 0221/3673-4949
Home - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
an Blauschuh:
Im Bundesurlaubsgesetz ist keine Rede von Stunden. Es kommt einzig und alleine auf die Anzahl der Wochenarbeitstage an. 24 sind das gesetzl. Minimum bei einer 6-Tage-Woche. Gewährt der AG den Vollzeitkräften bei einer 5-Tage-Woche 29 Tage, sind auch der Teilzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zu gewähren.
Nochmal anders: wenn im Vertrag drinsteht "24 Tage Urlaub", dann gilt das auch so.
Eine nachträgliche Änderung bedürfte an sich schon der Unterschrift aller (3) Beteiligten.
24 Tage meint dann Werktage, also Montag bis Freitag bzw. Montag bis Samstag, entsprechend, wie man normal arbeitet.
hallo, ich bin neu hier, mache auch bfd in teilzeit. das mit dem urlaub ist ein allseits beliebtes thema. es ist völlig egal, wieviele stunden täglich man arbeitet, ob 4, 6 oder 8 stunden, der urlaub bleibt der gleiche. ich gehe jeden tag 6 stunden arbeiten, habe 24 tage urlaub.
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