Hallo Thomastaxi.
Du machst einen Denk- Fehler und zwar setzt du beim ALG Bezug "Einkommen (aus einem realen Arbeitsverhältnis)" mit dem "Taschengeld" des Bufdi gleich.
Das Taschengeld gilt nicht als ein solches Einkommen. Daher gilt dieser Pauschbetrag in Höhe von 30 Euro auch nicht, leider! In der früheren Version mit den nur 60 Euro Taschengeld beim Bufdi, da konnte man -gegen Vorlage der Belege- 30 Euro für Versicherungen Freibetrag geltend machen. In der Version nun ab 2012 (175,-- Euro) nicht mehr.
PS: locker lässt du aber auch nicht, das imponiert mir. Nur wirst du dir leider die Zähne dran ausbeissen, weil dieses Gesetz einfach keine Schlupflöcher zulässt. Das haben die schon alles gaaaaaaaaaaanz richtig gemacht, diese Schxxxxxxxxxxxxxxxxxxxyyyyyyyyyyyyxxxxxxxxxx
Ganz liebe Wochenendgrüße von Brischitt!