Hallö,
das Entgelt ist eine Aufwandsentschädigung/ Taschengeld fürs Ehrenamt, soweit ist das klar.
Wer weiß, ob das auch bei der "Beachtung" der ehrenamtlichen Übungsleiterpauschale von 2100,- € (§3 Absatz 26 EStG) eine Rolle spielt, ob also der Träger auf die 330,- € pauschale Abgaben wie bei einem Minijob zahlen muss bzw. erst ab ab 175,- € pauschale Abgaben , oder gar nicht ? ?
Zweitens: Kann man die Aufwandsentschädigung von 330,-€ bekommen und noch (bei einem anderen Träger) den Übungsleiterfreibetrag (2100,- €/ Jahr) einsetzen?
Drittens: Kann man zusätzlich zur Aufwandsentschädigung von 330,- € noch einen Mini-job machen (400,-€) und trotzdem in der Familienversicherung der Krankenkasse bleiben?
Danke für alle Hilfe!