Salu Florian:
Lt. Auskunft der "Festangestellten" sei das da immer so.-->ja aber hallo! Die erhalten mit Sicherheit ihre Überstunden bezahlt. Sie können das doch nicht auf dich, bzw. den Bufdi 1:1 übertragen!
Ich würde mich morgen strikt weigern, länger als die im Vertrag festgehaltenen Stunden zu arbeiten, oder aber dann schriftlich vereinbaren, inwieweit die Überstunden als Freizeit ausgeglichen werden.
Das mit der Diensthose ist echt blöd! Ich meine, deine Jeans wird ja auch nicht schöner durch den täglichen Einsatz. Und wer ersetzt die dir dann?
Arbeitsschuhe müssen zwingend her! Sollte etwas passieren, dann ginge es der Einsatzstelle aber an den Kragen!
Es heisst ja so schön:
Arbeitsschutz
Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz.
Also -wenn Arbeitsschuhe nötig sind bei dieser Stelle- müssen lt. Arbeitsschutzgesetz die Schuhe gestellt werden.
Du könntest denen eine Frist stellen, in der sie dir eine passende Hose u. Schuhe besorgen und kündigen, sollte diese ungenutzt verstreichen. Parallel dazu würde ich mich aber an oberster Stelle beschweren.
So geht es einfach nicht! So etwas darf man sich auf keinen Fall gefallen lassen!
Viel Erfolg, Brischitt