Für mich stellt sich die Frage, ob man als älterer ALGII Empfänger, den BFD primär aufnehmen kann, so daß er Vorrang vor anderer Arbeit hat.
Hier scheint es einen Widerspruch in der Beschreibung von BFD und ALGII Empfänger auf dieser Seite Arbeitslosengeld II - Hartz IV zu geben.
Zum einen hat der BFD eindeutig nach §10 SGBII Vorrang, zum anderen sollen ältere ALGII Empfänger vorrangig sich auf dem 1. Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.
Ich dachte der BFD für ALLE sollte auch ein Anreiz für ALGII Empfänger sein.
Ich könnte einen BFD aufnehmen mit Zukunftsperspektive einer festen Stelle bei der Einrichtung, sobald etwas frei wird.
Aber wenn das Jobcenter sich dagegenstellt kann ich diese Chance nicht wahrnehmen.
Wie sieht denn die genaue Rechtslage aus? Gibt es diesbezüglich eine Dienstanweisung des Jobcenters o.ä. was den Sachverhalt klärt?