Hallo Träger,
im aktuellen Newsletter des Bundesamt für Zivildienst wird u.a. in Aussicht gestellt, dass "die pädagogische Begleitung besonders benachteiligter Freiwilliger auf Nachweis mit bis zu weiteren 100,- Euro pro Monat gefördert" wird.
- Ist die "besondere Benachteiligung" irgendwo genauer definiert? Würden zB auch persönliche arbeitsmarktliche Nachteile gewertet (Alter, Migrationshintergrund, chron. Erkrankungen)?
- Würden beispielsweise auch erforderliche Anleitungsgespräche gefördert? Vorstellbar wären auch berufliche Kleinqualifizierungen.
Bedankt!
Burkhard