Hallo,
ich habe drei Fragen zur Dauer des vorgesehenen Dienstes, von deren Beantwortung meine Entscheidung, mich zu bewerben, abhängt.
Und zwar werde ich im April erst 26, habe aber bereits 2 kleine Kinder und würde deshalb höchstens 30 Wochenstunden außer Haus sein wollen.
Eine Außerhaustätigkeit ist notwendig, um den Rechtsanspruch für den Kitaplatz zubekommen. Diese müsste bereits im April bescheinigt werden (ergo ich müsste dem Jugendamt den Vertrag vorlegen) -
kann ich denn damit rechnen, dass bei jetziger Bewerbung für den 1.7. ein Vertrag im März/April vorlege und gibt es eine Art Härtefallregelung für unter 27-jährige Eltern ?
Eine letzte Frage:
Wie genau ist denn "Verpflegung und Unterkunft" als Bezahlung gemeint ? - wenn es höchstens 330 Euro im Monat gäbe und keine Mietzuzahlung, wären die Teilnehmer ja finanziell schlechter gestellt, als ALG2-Bezieher ? Oder soll man für die Dauer des Dienstes Wohngeld beantragen ?