Beim BFD sollen neben Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und Krankenversicherung geleistet werden.
Bei der Krankenversicherung gehe ich davon aus, dass der Teilnehmer die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweist und die Krankenkasse einen bestimmten Festbetrag fordert bzw. Prozentsatz. Gilt das auch für vorher nicht Pflichtversicherte?
Zivildienstleistende sind oft Heimschläfer, gibt es weiterhin Ansprüche gegenüber der Dienststelle und der Unterhaltssicherungsbehörde bzgl. Der Mietkosten?
Bei ZDLs wurde eine Verpflegungspauschale von 7,20 € kal.tgl. gezahlt, wenn keine Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden können, wie sieht es damit aus und der Fahrtkostenerstattung und der Kleiderpauschale?
Werden die Beträge bleiben, den Beträgen im FSJ angepasst oder?
Vielen Dank.