Hallo BFD-Forum,
der neue Bundes-Freiwilligendienst steht ja offensichtlich allen Interessierten offen.
Ist Ihnen bekannt, ob sich Bundesbeamte für eine Tätigkeit im Rahmen des Bundes-Freiwilligendienstes von ihrem Dienstherrn beurlauben lassen können ?
Für das bisherige FSJ und FÖJ sieht die Sonderurlaubsverordnung ( SUrlV ) Sonderurlaub im § 3 vor.
Danke.