Gibt es Informationen, ob ausländische Freiwillige auch noch nebenher in einer anderen Tätigkeit hinzuverdienen können? Im Gesetz steht nichts dazu.
Ausländischer Freiwilliger Nebenverdienst
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Hallo,
für ausländische Freiwillige im BFD gibt es keine Sonderregel. Da sie wenigstens 20 Wochenstunden arbeiten müssen (wenn sie bereits 27 Jahre alt sind) ist für einen Nebenverdienst die Erlaubnis der Einsatzstelle erforderlich.
Zudem kann es möglich sein, dass sie, wenn sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, eine Arbeitserlaubnis für den Nebenjob benötigen.Viele Grüße,
S.T.
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Ich beziehe mich hier auf " für einen Nebenverdienst die Erlaubnis der Einsatzstelle erforderlich" : Gilt beim BFD das Arbeitsrecht?
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Hallo,
ja, beim BFD gilt das Arbeitsrecht. Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn, wohl aber ist das freiwillige Dienstverhältnis wesensverwandt, so dass die Vorschriften des Arbeitsrechts zum größten Teil Anwendung finden.Tim
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