Taschengeld und Vergütung - Kindergeld

  • ich bin am überlegen ein BFD, FSJ oder FÖJ zu erbringen. Allerdings wohne ich mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, welche ich auf keinen Fall aufgeben möchte.
    Die Vergütung ergibt sich in allen diesen Freuwilligendiensten aus Taschengeld plus Verpflegung und Unterkunft. Wenn ich nun die Unterbringung nicht in Anspruch nehme, wird Sie mir dann auf mein Taschengeld angerechnet?


    Leistet man ein BFD, so erhält man kein Kindergeld. Wird das auch auf das Taschengeld angerechnet?


    Ich frage diese Dinge nicht, weil ich auf Geld aus bin, sondern weil ich, wie gesagt, meine Wohung zusammen mit meiner Freundin nicht aufgeben möchte.


    Viele Grüße

  • Nein, die Unterkunft wird neben dem Taschengeld gestellt und ist unabhängig davon.


    Da man kein Kindergeld bekommt, erhält man ein erhöhtes Taschengeld, das das fehlende Kindergeld ausgleichen soll.

  • Hallo an alle,


    ich bin neu hier und wollte mal die Frage stellen, wie hoch das Taschengeld so ist? Also bei BFD, FSJ oder FÖJ...


    Ich hatte bei www kapitalfokus.de eine Tabelle gefunden die allerdings für Kinder ist. Sie ist jedoch nach Alter gestaffelt, deswegen dachte ich sie passt ganz gut. Danach sollte ein 18 jähriger um 61 Euro bekommen. Ist das vergleichsweise das Selbe bei BFD, FSJ oder FÖJ? Also ich mein jetzt das Taschengeld...


    Wie ist das eigentlich jetzt wo die Wehrpflicht erst einmal ausgesetzt wurde, kann man dann mit mehr oder weniger Taschengeld rechnen?


    Viele Grüße

  • Hallo,
    das Taschengeld beträgt im Maximum 330 Euro pro Monat. Allerdings ist das wirklich nur der Maximalbetrag. Die Einrichtungen können selber entscheiden, wieviel Taschengeld sie zahlen. Der Durchschnitt dürfte bei ca. 200 Euro liegen, vermute ich mal.


    Gruss


    Manni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!