ich bin am überlegen ein BFD, FSJ oder FÖJ zu erbringen. Allerdings wohne ich mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, welche ich auf keinen Fall aufgeben möchte.
Die Vergütung ergibt sich in allen diesen Freuwilligendiensten aus Taschengeld plus Verpflegung und Unterkunft. Wenn ich nun die Unterbringung nicht in Anspruch nehme, wird Sie mir dann auf mein Taschengeld angerechnet?
Leistet man ein BFD, so erhält man kein Kindergeld. Wird das auch auf das Taschengeld angerechnet?
Ich frage diese Dinge nicht, weil ich auf Geld aus bin, sondern weil ich, wie gesagt, meine Wohung zusammen mit meiner Freundin nicht aufgeben möchte.
Viele Grüße