Bufdis, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ) ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten.
Sie müssen hierfür keine Ausgaben etwa für Versicherungen oder Werbungskosten nachweisen. Bis Ende 2011 waren lediglich 60 Euro vom
Taschengeld anrechnungsfrei. Es konnten aber Werbungskosten und Versicherungsbeiträge zusätzlich abgesetzt werden, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Wer allerdings konkret höhere Werbungskosten hat, kann diese weiterhin nachweisen, so dass durch die Neuregelung keine Schlechterstellung erfolgt.
Wer den BFD als Teilzeit leistet hat ebenfalls einen Anspruch auf den vollen Taschengeldfreibetrag von 175 Euro. Dieser besteht also unabhängig vom zeitlichen Umfang des Freiwilligendienstes in voller Höhe.
Frage: 1. Ich beziehe ALGII, möchte arbeiten, lebe und wohne in Berlin, bin 47 Jahre und habe gestern einen BFD Vertrag über 40 Std. in Brandenburg unterzeichnet., Taschengeld beträgt dort für 40 Stunden 175,00 Euro generell. Dort sagte man mir, das eine Teilzeitstelle nur mit Geld Abzug möglich ist. Das heißt bei 24 Stunden in der Woche wären es nur 109,00 Euro. Die Fahrkosten zum erreichen des Einsatzortes an 3 Tagen in der Woche a 8 Std. belaufen sich monatlich auf ca. 125,00 Euro Tankkosten, bei einer Fahrzeit von jeweils 1 Std. hin und zurück (80Km/Tag). Mit der Regionalbahn wäre ich (um Kosten zu sparen) ca. 2 Std. pro Fahrt unterwegs. Morgens fährt die Bahn erst ab 6.00 Uhr, ich müßte jedoch schon um 5:30 los um pünktlich meinen freiwilligen Dienst anzutreten. Wenn ich nun 5 Tage pro Woche zur Einsatzstelle fahre komme ich auf Fahrkosten die das gesamte Taschengeld des BFD auffressen und ich arbeite zusätzlich 40 Stunden entgeltfrei. Ist das der Sinn bei BFD oder liegt es an der Einsatzstelle?
Gibt es einen Fahrkostenzuschuss oder ähnliches ohne das das Jobcenter es anrechnet?
Ich habe dort vorher schon 15 Stunden/Woche ehrenamtlich gegen Aufwand v. 50 Euro gearbeitet.
2. War dann heute beim Jobcenter um den Vertrag vorzulegen und man erklärte mir das nur 100.- Euro anrechnungsfrei sind, der Rest wird angerechnet und vom ALG abgezogen. Das kann doch nicht sein das ich 175.- Euro für 40 Stunden bekommen soll, alles für die Fahrkosten drauf geht und das Jobcenter mir davon auch noch 75.- Euro abzieht!!
Wer weiß denn nun wie es geht, was stimmt und was nicht.
Wenn das so schon anfängt weiß ich nicht ob es irgendeinen Sinn macht sich egal für was freiwillig zu engagieren. Ich bin außerdem mit 50% schwerbehindert, was die Sache auch nicht wirklich einfacher macht. Wer kann mir helfen, die gesetzlich richtigen Aussagen zu erhalten??
Alg 2 Bezieher sollten beim BFD unter anderem auch die Kosten, wie z. Fahrkosten erstattet bekommen, dieses wird vom Jobcenter ESA abgelehnt, Gesetzesvorlagen ignoriert und nur Steine in den Weg gelegt. Nur Ärger mit den Umrechnungen und man kommt mit der Leistung nicht klar, statt
Man froh ist das man wieder einen in Arbeit bekommt, nur stress. SGB wird voll Ignoriert.
Gruß Mike
@Lilli Warum hast du denn eine Stelle in Brandenburg angenommen? Es ist nur der Bundesfreiwilligendienst und nicht der Einstieg in einen Superkarriere.
Nach einen Jahr als Bufdi biste wieder auf Hartz IV, sofern du nicht deinen Vertrag erneuerst oder es dir gelingt in der Zeit eine richtige Arbeit zu bekommen!
Habe mich auch für den BFD beworben, aber für 175€ mehr im Geldbeutel, bin ich nicht bereit Strapazen auf mich zu nehmen!
Ich bin ebenfalls ALG II – Empfänger. Bin die letzten Tage am überlegen, ob ich den BFD antrete.
Wenn ich jedoch lesen muss, dass man gerade mal 100 EUR dazu verdienen kann und das andere wieder verrechnet wird, dann sträuben sich mir die Haare zu Berge! Ich finde gerade für Hartz IV Empfänger, die den BFD als Wieder-Einstieg in die Arbeitswelt nutzen wollen, so wie ich, sollte das Angebot etwas schmackhafter gemacht werden. Als ALG II – Empfänger hat man es ohnehin schon nicht leicht, unter anderem weil man sich ständig den Cliches ausgesetzt ist und mann sich mit seinen par Kröten durchschlagen muss. Dann kommt so einer wie ich und macht sich ernsthaft Gedanken, wie er am besten wieder ins Arbeitsleben zurück findet und dann legt einem der Staat Steine in den Weg. Denn wenn ich arbeiten gehe dann möchte ich doch auch bemerken, dass sich meine Lebensqualität aufgrund des Erwerbes verbessert oder nicht? Doch wenn mit meiner Arbeitsleistung gerade einmal die nötigen Ausgaben gedeckt werden dann frag ich mich schon, ob es nicht besser wäre, zuhause zu bleiben und die Zeit besser für die vier Kinder zu opfern.
Dieses Angebot muss gerade für Hartz-IV Empfänger schmackhafter gemacht werden, z.B. mit voller Kostenübernahme für Fahrtkosten, Brotzeit, ect. Auch der Freibetrag sollte deutlich angehoben werden auf mindestens 350.- EUR!
In diesem Fall wäre ich absolut bereit, den BFD als Wiedereinstieg in die Berufswelt zu nutzen, nur wenn ich am Ende Plus Minus Null rausgehe, eher nicht, denn das ergibt für mein Gehirn so überhaupt keinen Sinn!
Hallo Lilli!
Lass dich vom Amt nicht abschrecken. Wenn es laut Gesetz die 175,- Euro nicht anrechnen darf, dann gilt das auch. Notfalls in Widerspruch gehen und dich auf die Gesetzmäßigkeiten berufen. Wenn das nicht hilft, Eilklage beim zuständigen Sozialgericht – kostet dich nichts! Aber am besten immer in Begleitung zum Amt und wenn solche Aussagen kommen, den Chef verlangen. Es gibt immer! einen oben drüber. Und nur keine Angst, Hartz-IV- Bezieher haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Nicht einschüchtern lassen, denn wenn es hart auf hart kommt, müssen die so reagieren, wie es das Gesetz vorschreibt.
Ich habe mir das Kämpfen durch meine Kinder angewöhnt und bin bis heute recht gut damit gefahren. Es ist zwar manchmal etwas mühsam, aber wenn man nicht aufgibt, schafft man das das. Das Amt, so habe ich festgestellt, versucht erstmal alles abzulehnen oder zu drücken, aber im WWW findet man dann das Passende, meist schon mit entsprechenden Urteilen. Das hat mir bei Widersprüchen geholfen, wenn ich diese mit reingeschrieben habe.
@ Thomas Blobner:
Wenn du das ganze mal richtig gelesen hättest wärst du schlauer und würdest nicht so einen Stuss schreiben.
Zum einen bleiben, nach Rechtsänderung zum 01.01.2012 175 EUR Anrechnungsfrei (vorher 60,00 EUR).
Zum anderen werden die Fahrkosten Grundsätzlich durch die Einsatzstelle getragen, diese dürfen durch das Jobcenter nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Hierbei ist zu beachten dass der Fahrkostenzuschuss in der Abrechnung richtig tituliert wird.
@ Lilli:
Da war der Mitarbeiter des Jobcenters wohl nicht richtig informiert, oder dieser hat den Sachverhalt falsch verstanden / Du falsch wiedergegeben.
Bei regulärem Erwerbseinkommen beträgt der Grundfreibetrag 100 EUR, zusätzlich noch ein prozentualer Anteil abhängig des Bruttolohns und ob man minderjährige Kinder hat.
Seit November 2011 nehme ich im Rahmen des BFD am Fahrdienst bei einen Sportverein teil. Nach Berechnung des Jobcenter Erzgebirgskreis stehen mir als AlG 2 Bezieher jetzt 345 € monatlich zur Verfügung (250€ Sportverein, 104€ Leistungen nach SGB2).Übrigents ich fahre nur Kinder und Jugendliche,sicherlich deshalb die Wertschätzung im Minusbereich.
Habe heute Post von der Arge bekommen. Eine absolute Unverschämtheit, jetzt wollen sie nur noch 60.- Euro als Freibetrag zulassen. Angeblich wäre das in Berlin so. Wußte gar nicht das Berlin Steglitz/Zehlendorf nicht mehr zur Bundesrepublik gehört und sich an die Gesetzgebung des Bundes nicht halten braucht. Ich war ziemlich verärgert und habe dann mit dem zuständigen Bundesamt in Köln telefoniert, die dort wirklich sehr nett und kompetent sind und habe den ganzen Sachverhalt dort geschildert. Es sind 175.- Euro bei Hartz 4 anrechnungsfrei laut Änderung des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I, Nr. 68 sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Verordnung , Artikel 1 vom 19.12.2011 mit Inkrafttreten am 01.12.2012
Sunny hatte ja gefragt, warum in Brandenburg, ich habe vorher dort schon ehrenamtlich gegen geringen Aufwand (gemeldet bei der Arge) gearbeitet, weil ich zu Hause einfach nicht nur rumsitzen kann und es eine sehr sinnvolle Tätigkeit ist. Ich bin seit 1 Jahr vor Ort und wir haben eine Menge geschafft und aufgebaut und warum soll ich dann nicht die Tätigkeit über den Bundesfreiwilligendienst offiziell ausüben, wenn es möglich ist.
Jedenfalls habe ich schon Widerspruch gegen die Arge eingeleitet mit der Option des Rechtsweges.
Man kann allerdings wirklich die Lust am Bundesfreiwilligendienst verlieren, wenn die zuständigen Jobcenter Ihren Vorschriften bzw. Gesetzesänderungen nicht nachkommen und der “ Bufdi“ dadurch schon zum Beginn seines Einsatzes nur gerödel hat, denn nicht jede Einsatzstelle ist so kolant wie meine.
Ich denke das ist nicht im Sinn von Frau von der Leyen, oder??
Wie ich selbst bestätigen kann ist der persönliche Hintergrund erst einmal, das man den Sozialen Gedanken schon in sich trägt. Alles andere was dann kommt ist dann nur noch das geordnete Chaos im Paragraphen-Wald. Jede Behörde hat seine Vorschriften aber keiner will sich irgendwie erkundigen ob es zwischen oder Übergangsregelung gibt. Der Dumme ist in diesem Fall wie auch in anderen Situation immer der, der glaubt etwas gutes zu tun.
das lesen der neuen Freibeträge nutzt einem garnichts man muss es den abhängigen Behörden regelrecht plausibel machen das sich etwas verändert hat. Es hat aber meist keinen zweck die Ignoranz ist bei den Behörden grösser als die Bereitschaft etwas verändern zu wollen. Das Tätig werden lässt zu wünschen übrig stattdessen höre ich dann, aber sie arbeiten doch weil es ihnen Spaß macht. Muss ich das zugeben ?
Hallo Lilli,
ich finde es sehr spannend, was du schreibst. Danke dafür. Möchte gerade auf ähnliche Weise versuchen, aus ALGII rauszukommen und über den BFD für etwas Geld (und ohne Einwände des Jobcenters) bei einem Verein in Brandenburg zu arbeiten, den ich schon lange ehrenamtlich unterstütze und der einfach ne tolle Arbeit macht. Ich wohne auch in Berlin und müsste entweder pendeln oder mir vor Ort eine Wohnung suchen.
Ich hab ganz viele Fragen: z.B. sollten die Einsatzstellen ja eigentlich Unterkunft und Verpflegung zahlen oder stellen. Wie ist das bei dir geregelt? Bekommst du von deiner Einsatzstelle Geld für deine Wohnung in Berlin? Ich weiß gar nicht, ob meine Einsatzstelle sich das leisten könnte…
Hm – vielleicht möchtest du mir außerhalb dieser öffentlichen Möglichkeit schreiben? Ich würde mich sehr freuen. Das ist ne Wegwerfadresse, ich würde dir meine richtige schicken, wenn du schreibst. petramail2011-BFD@yahoo.de
Is natürlich auch ok, wenn du das nicht willst – dann frage ich hier weiter.
ulli
Hallo, was mich intessiert! Gibt es auch Teilzeitbeschäftigungen beim Bundesfrei-
willigendienst? Weil ich auf grund meiner Gesundheit nur 5Stunden tägl.
arbeiten kann. Liebe Grüße
Ja die Möglichkeit besteht, wird dann aber in der Auszahlung berücksichtigt. Also auch weniger. Ich glaube bei 25 Std. sind es ungefähr 125.- Euro. Aber das sagt dir auch deine Einsatzstelle.
Soweit mir bekannt sei nach neuer Gesetzeslage 175,-Euro Freibetrag egal ob Teilzeit oder 40 Stunden. dann § 11b Abs.1 usw. in.V.m. § 6 ALG II-Verordnung 30,-Euro pauschal für VErsicherungen und dann abzüglich nachgewiesener Fahrkosten und, doch da bin ich noch nicht ganz sicher KFZ-VErsicherung und Berücksichtigung von § 12 und § 12a SGB II. Konkret 750,- Euro frei für notwendige Anschaffungen pro Jahr ist hier sicherlich gemeint, demnach geteilt durch 12 Monate und die 150,- Euro geteilt duch 12 Monate
Ich bin ebenso ab März im BFD und bekomme Taschengeld und habe hohe Kosten für den täglichen Fahrweg.
Und wieder sind oder stellen sich die verantwortlichen MA des Jobcenters dumm, damit sie kostenlos weitergebildet werden bzw. Betroffene deren Arbeit machen, denn Berechnungen abschreiben ist leichter, weil die ja von den Betroffenen vorgegeben wurden und damit evtl. Fehler ja vom Betroffenen selbst gemacht wurden. Damit sind die dann fein raus.
Für über 2.000,- Euro netto im Monat kann ich mich auch dumm stellen. Vielleicht bekommen die ja auch einen Ehrensold wie der Herr Wulff bezahlt vom Steuerzahler. Den Rest erspare ich mir, habe eh schon wieder nen dicken Hals.
Viele Grüße, hoffentlich ich konnte motivieren und ein wenig unterstützen.
Hallo,
175.00 Euro sind bei Harz 4 Anrechnungsfrei. ob 20 oder 30 Stunden pro Woche egal.
Unterkunft,Verpflegung usw wird von Träger bezahlt. Soweit verfügbar.
Der Träger gibt vorher Auskunft. Man hat genug zeit alles vorher in ruhe zu klären. Seit 2012 ist BFD und FSJ gleichgestellt.
Hallo, ich möchte nur mal sagn, das wenn man eine BFD Stelle annimmt und diese 1 Jahr durch zieht, ist man danach nicht gleich wieder im Hartz IV- im Gegenteil danach hat man Anspruch auf normales Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
Hallo Susann,
das hört sich ja interessant an- stimmt das wirklich?!, dass man nach einer BFD-Stelle anschl. Anspruch auf ALG I hat??
Mir fällt bei allen Kommentaren auf: eine Riesen-Wut, z.t. Resignation usw. auf die ALGII-Berechnungen uns ihre Sachbearbeiter – ich frage mich fast täglich wo bleibt der vielgepriesene AUFSCHWUNG ????
Arbeitsfähige und arbeitswillige Menschen sind zu Bittstellern geworden (so wie ich) – ich ertrage auch nicht mehr die z.T. arrogante Art der „Sachbearbeiter“.
Es ist schwer im Alltag, als immer wieder suchende und arbeitende Arbeitnehmerin, Ex-chefin!!!, die WÜRDE zu bewahren.
die Politiker haben doch völlig den Bezug zum volk, fußvolk?, verloren – erinnert mich an die alten Fron-Herren, die wohnten auch OBEN auf dem Berg und das volk tümbelte unten im Schlamm vor sich hin – und DIE HERREN GABEN IHNEN AUCH NOCH DIE SCHULD AN IHREM SCHICKSAL !
Da ist nicht mehr mein Deutschland, in dem ich vor ca. 45 Jahren geboren wurde, mich kotzt die Ungerechtigkeit, die Blindheit der Politik, die arbeitsmarkt-Schieflage einfach nur noch an – es ist sehr schwer, an allem nicht zu resignieren.
Hallo zusammen,
ich werde am 2.5 eine Stelle als Bufdi hier in meiner Stadt annehmen und habe nun Post vom Jobcenter bekommen das mein monatlicher Regelbedarf durch mein zukünftiges „Einkommen“ um 72€ gesenkt wird. Und zwar ab dem 1.5.
Nun meine Frage hierbei – darf mir das Jobcenter direkt ab Dienstantritt mein „Einkommen“ durch den Bufdi-Dienst anrechnen obwohl dies erst am Monatsende ausgezahlt wird?
Oder ist eine solche Anrechnung plus Abzug der 72€/Monat nicht erst ab dem 1.6 zulässig?
Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen.
Gruß Mike
Seht ihr, da haben die Griechen es leichter. Unsere tollen Vertreter wollten die unbedingt in der EG, obwohl da schon klar war das sie den Staat bescheißen. Nun bekommen Sie für den Beschiss das Geld hinterhergeworfen damit auch unsere Banken und Berufsglücksspieler die sich mit vollen Taschen vom ACKER machen nicht schon wieder pleite gehen weil sie sich mit den Griechenkrediten wiedermal verzockt haben.
Das sind die wahren Gründe nur sagt das öffentlich von den Schnapsnasen keiner. Das müssen u.a. nun die Buftis und andere mit den Hungerlöhnen bezahlen ganz im Sinne dieses abgedrehten Rollstuhlfahrers aus Berlin. Damit das Geldvernichten ungebremst weitergehen kann braucht der Staat natürlich viel davon und schickt die Schergen zum Geldeintreiben los damit die Karnevals-Prinzen aus Berlin es wieder mit vollen Händen rausschmeißen können.
Bei den Griechen wird keiner in den Arsch getreten und z.B. für ihren jahrzehntelangen Beschiss die Leute zur solchen Diensten herangezogen. Die Onassis etc haben das Geld eh schon steueroptimiert auf den Kaymaninseln im Tresor liegen. Die restliche Bevölkerung ist ja meistens wie unsere Berliner Koryphäen auch verstaatlicht und brauchen keine Abgaben zu leisten. Die deutschen Doofen leisten dafür fürn Appel und ein Ei die künftig versteuerten Freiwilligendienste ab damit dieser Creme de la Creme aus Berlin zum Beispiel der Arsch abgeputzt wird weil sie nicht mehr aus dem Stuhl kommen.
Ich schließe mich meinem Vorredner daher an und kann nur sagen mich kotzten diese Führer auch an.
Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich habe einen Bufdi Vertrag und bin Hartz4 Empfänger. Deshalb blicke ich nicht durch wie viel Geld ich behalten darf.
Mein Vertrag: Ich arbeite ab Juli 24 Std pro Woche.
Im Bufdi Vertrag heißt es folgendermassen:
1. Taschengeld ( auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) monatlich in Höhe von : 162,97 Euro
2.
3.ggf. unentgeltliche Verpflegung ggf. unentgeltliche Verpflegung (mit einem Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
i.H.v. Euro/Monat anzusetzen); bzw. Verpflegungskostenzuschuss
i.H.v. Euro/Monat;…… : 112,21 Euro
4. ggf unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft , Dienstkleidung …… 24,94 Euro
Das macht zusammen : 300,12 Euro die mir monatlich überwiesen werden, nehme ich mal an
Zu Punkt 1: Das Taschengeld beträgt eigentlich nur 105,97 Euro bei Teilzeit. Dazu kommt das Fahrgeld ( VGN Ticket) von 57 Euro. Das ergibt den Betrag von 162,97 Euro. Das Fahrgeld in der Höhe von 57 Euro wird hierbei mit dem tatsächlichen Taschengeld in der Höhe von 105,97 Euro zusammengerechnet . Daraus ergibt sich in Punkt 1 das Taschengeld in der Höhe von 162,97 Euro.
Von den 112,21 Euro darf ich nach neuesten Recherchen 62,79 Euro behalten ? Die gesetzliche Regelung findet sich hier :
Gem. § 4 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5 Alg II-V sind für die zur Verfügung gestellte Verpflegung 62,79 EUR anzusetzen, wenn die Verpflegung an durchschnittlich 21 Tagen im Monat gestellt wird.
Oder werden diese 62,79 Euro angerechnet ? 105,97 + 62,79 * 20% = 12,60 Euro.
105,97 + 12,60 = 118,57 Euro plus Fahrgeld in der Höhe von 57 Euro sind = 175,57 Euro
Kann mir da mal jemand helfen?
Servus habe mal eine frage zum ganzen hier fange den bfd ab aug 12 an laut internet ist ja der freibetrag 175 euro egal ob vollzeit oder teilzeit bekomme aber von der einrichtung nur 174,60 euro an taschengeld da ich teilzeit 20,1 std arbeite die woche jezt sagte mir mein sachbearbeiter das der freibetrag bei mir nur 114 euro wären wie kommt das zu stande ??????
Bei vielen Hartz VI Empfängern wird gar nichts abgezogen.Die Behörden wissen gar nicht richtig darüber Bescheid.Wenn das Fahrgeld von deinem Verbleibenden Geld noch abgezogen wird bist du schlimmer dran als MAE Kräfte.Du gehst dann für unter einen € arbeiten.Der Staat weis gar nicht was er den Leuten antut.Die Reichen werden immer reicher und die armen haben bald gar nichts mehr
Hallo an alle Bufdis!
Ich habe mir das neueste Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
(Stand vom 07.09.2012) ausgedruckt und genauestens gelesen.
Hier ist klipp und klar geregelt, was einem Bufdi der Hartz IV Empfänger ist, zusteht.
Es ist zu finden unter „Wichtiger Hinweis“ (fett gedruckt, kann also nicht überlesen werden).
Hier heisst es „Taschengeld ist grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Ausgenommen davon ist grundsätzlich ein Betrag von 175 Euro (§1Abs.7 Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld-Verordnung). Beachten muß man natürlich, dass das Taschengeld von der jeweiligen Einsatzstelle festgelegt wird und unterschiedlich hoch sein kann. Also je höher das Taschengeld um so höher sind die Abzüge.
Wenn von der Einsatzstelle ein Verpflegungskostenzuschuss gewährt wird, kommt der noch zu den 175 Euro die man behalten kann dazu.
Vielleicht hilft es Euch weiter.
Gruß Egon
Hallo Egon,
kannst Du mir bitte sagen, wo ich dem Merkblatt über den Bundesfreiwilligendienst genau drinsteht, dass der Verpflegungskostenzuschuss behalten werden darf, ohne auf die 175 Euro dazugerechnet zu werden?
Die ARGE ist der Ansicht, dass das Verpflegungsgeld als Einkommen zu den 175 Euro dazugerechnet werden muss, so dass ich von den 114 Euro Verpflegungsgeld nichts habe.
Ich bekomme beim BFD 130 Euro ausgezahlt und 114 Euro Verpflegungskostenzuschuss. Wenn ich 130 Euro mit den 114 Euro zusammenrechne, komme ich auf mehr, als 175 Euro. Dieses „Mehr“ will mir die ARGE auf mein ALG2 anrechnen.
Nun ist meine Frage, ob der Verpflegungskostenzuschuss angerechnet werden muss oder nicht oder wo das in dem Merkblatt drinsteht, ob dieser angerechnet werden darf, falls ich vor dem Sozialgericht klagen muss?
Danke für Antworten im Voraus
Guten Rutsch ins neue Jahr!
Beste Grüße
Alexander
Meine Klage gegen Jobcenter Mainz wegen Anrechnung Einkommen aus Bundesfreiwilligendienst ist am 11.11.2013 eingereicht worden. Werde das bis zur höchsten Instanz durchziehen.
Hallo,
ich interressiere mich auch gerade für das Bundesfreiwilligenjahr und habe Info bei der Bundesagetur für Arbeit gefunden.
„Fachliche Hinweise zum Bundesfreiwilligendienst“. Unter anderem erscheint die Web-Seite
der Bundesagentur für Arbeit als PDF-Datei. Es ist zwar etwas kompliziert geschrieben, aber das Wichtigste steht ab Seite 7. Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen. Ich habe mir diese Seiten ausgedruckt und werde sie mit zum Jobcenter nehmen.
Alles was man schriftlich hat, wird in der Regel auch berücksichtigt.
LG
Hallo,
also wenn ich hier lese wie es bei manchen im Bundesfreiwilligendienst abgeht stehen mir die Haare zu Berge. Es ist ja richtig, dass jede Einsatzstelle die einen Bufdi einstellt pauschal mit 200€ vom Staat gefördert wird. Da die Jobcenter aber nur 175€ Freibetrag zulassen werden bei fast allen stellen für Vollzeit auch nur 175€ angeboten. Sprich die Einsatzstellen bekommen 200€ und bezahlen nur 175€. Centgenau 175€ TAschengeld nbei 175€ Freibetrag. Und das bei 40H dieWoche. Ein Schelm der böses bei denkt. In meinem Fall habe ich Glück gehabt. 22h die Woche für 200€. Wo bei was rede ich. Glück für 200€für ne 22h/Woche Stelle?????!!!!!!. Derzeit bin ich in einem Jugendclub und hab echt das Gefühl ich bin dort für die Paar Kröten, dass der Leiter dort seine Eier schaukeln kann, seine endlosen Reden abhalten kann (ohja der hört sich echt gern reden) und umm mich um die KInder dort zu kümmern. ICh muss mich für die paar € um die Jugendlichen udn auch ältere kümmern die Arbeitsstunden machen müssen. Also gerichtlich angeordnete Sozialstunden (da ist von krass Drogenabhängigen bis hin zu bewaffneter Raubüberfalöl alles dabei). Der Leiter sitzt zu diesem Zeitpunkt vermutlich wieder vor einer erneuten Tasse Kaffee laber iergend einen Dünnschiss über Jugendliche ohne überhaupt zu wissen was in seinem Club abgeht. Da ich auch in der nähe des Clubs arbeite sehe ich all diese Jugendlichen in meiner Freizeit. Das führt dazu dass dieRespektlosigkeit auch beim Einkaufen, aus dem FEnster schauen, Kind aus KIta abholen usw. auch da muss ich mir den Ihr gelaber und affengeschrei anhören. Es sind auch schon krassere Dingegeschehen aber das schreib ich mal nicht her. Wer blöd wenn jemand von dort mitliest. Gehen wir wieder über zu meinen Aufgaben. Weiterhin bin ich auch noch Hausmeister für alles. Arbeitsschutz ist fehlanzeige. Hier gilt „bring dir alte klamotten mit“. Ich hab mir in nur 3 Monaten 3 Hosen, 1paar Schuhe und 2 Pullover versaut.
für 200€? Es ist einfach ekelhaft dieses Jobmodel
Hallo, ich leiste einen BFD mit 25 Stunden in der Woche. Dafür bekomme ich ein Taschengeld in Höhe von 187,50 Euro. Mein Verpflegungsgeld und auch Taschengeld werden vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Da ich auf dem Lande wohne und mit dem PKW zur Einsatzstelle fahren muss, verfahre ich mein komplettes Taschengeld.
Das erste halbe Jahr des BFD wurden mir die Fahrtkosten NICHT als Einkommen angerechnet. Danach nun aber mit folgender Begründung:
„Gemäß § 1 Abs. 7 ALG II-V ist bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, anstelle der Beträge nach § 11B Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des SGBII vom Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstes ein Betrag in Höhe von insgesamt 200,00 Euro monatlich abzusetzen. Übersteigt die Summe der Beräge nach § 11 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des SGB II den Betrag von 140 Euro, gilt Satz 1 nicht. In diesem Fall ist vom Taschengeld zusätzlich ein Betrag von 60 Eruo monatlich als Einkommen zu berücksichtigen.
Die nachgewiesenen Kosten sind höher als 200,00 Euro, da Sie jedoch über ein Taschengeld in Höhe von 187,50 Euro verfügen, welches bereits in voller Höhe als anrechnungsfrei anzusehen ist, kann darüber hinaus kein Betrag mehr in Abzug gebracht werden. Das Verpflegungsgeld und der Fahrtkostenzuschuss sind in voller Höhe anzurechnen, diese erfüllen den gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGBII.“
Ich finde es ganz furchtbar und schlimm, wie man mit all diesen Paragraphen zugeschüttet wird und dieser Auszug war nur ein Teil von meinem fünfseitigen Bescheid (ohne Berechnungsbogen wohl bemerkt!).
Ist es tatsächlich so, dass mir nicht mehr als die 187,50 Euro verbleiben? Den Bufdis, die am Ort der Einsatzstelle wohnen, fühle ich mich schlechter gestellt und benachteiligt. Ich überlege, in den Widerspruch zu gehen und zu klagen. Was meint ihr?
Guten Tag,
meine Tochter möchte nach ihrem ABI ein BFD im Ausland (nicht EU) machen. Sie ist ein Teil der Bedarfsgemeinschaft, die ALG 2 bezieht.
Wird nun ihr Anteil an Lebenshaltungs- und Wohnkosten abgezogen, weil sie nicht zu Hause wohnt ? Sie bekommt dort nur 100 € Taschengeld, muss sich aber selbst mit 200-300 € beteiligen (eben noch Spender suchen).
Danke für eine kompetente Antwort
Gruß
Hi Robert,
also ein BFD im Ausland ist überhaupt nicht möglich, wenn, dann handelt es sich um ein FSJ im Ausland.
Und klar, wenn sie ein Jahr weg ist, braucht sie ihre Unterkunft zu Hause nicht mehr. Hinsichtlich der Wohnkosten dürfte es für die Bedarfsgemeinschaft unerheblich sein, da die Miete ja wohl unverändert bleibt. Allerdings bekommt die Tochter dann keinen Regelsatz mehr, da sie ja anderweitig unterhalten wird.
Viele Grüße