30.05.2012
Steuerpflicht für FSJ u. BFD-Taschengeld abgewendet
Steuerfreiheit für BFD Taschengeld
In Kürze wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 in den Bundestag eingebracht. Es sieht expressis verbis vor, dass das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleibt. Allerdings sollen weitere Leistungen, die Freiwilligen im BFD erhalten, wie etwas Unterkunft, Verpflegung oder Dienstkleidung hiervon nicht erfasst werden. Sie können steuerpflichtig werden. Das allerdings nur, wenn ohne Berücksichtigung des BFD-Taschengeldes die allgemeinen Steuerfreibeträge überschritten werden. Das ist möglich, wenn Freiwillige über zusätzliche, nicht mit dem BFD zusammenhängende Einkünfte verfügen.
